Pressemitteilung Nr. 84/2019, 18.04.2019
Informationen zur Erlaubnis bzw. Untersagung von Osterfeuern
Aus aktuellem Anlass informiert der Landkreis Spree-Neiße darüber, dass die Zuständigkeit für die Einzelerlaubnis bzw. Untersagung von Osterfeuern bei den örtlichen Behörden liegt. Die Information, ob ein Osterfeuer erlaubt bzw. untersagt ist, erhalten die Bürgerinnen und Bürger somit bei dem zuständigen Amt bzw. der zuständigen Gemeinde.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Regionalleitstelle Lausitz bei entsprechenden Anfragen auf diese Zuständigkeit verweist. Die Leitstellenmitarbeiter werden durch die Regionalleitstelle angewiesen, bei allen Meldungen zu Bränden an den Standorten der Osterfeuer entsprechend den örtlichen Regelungen zur Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr deren Alarmierung zu veranlassen. Letzteres betrifft natürlich nur Feuer, die untersagt sind bzw. bei denen sich eine unerwartete Gefahrensituation ergibt.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße