Pressemitteilung Nr. 121/2019, 11.06.2019

Wahlvorschläge für den neu zu wählenden Jugendhilfeausschuss für die Wahlzeit 2019 bis 2024 einreichen

Aufforderung an die freien Träger der Jugendhilfe im Landkreis Spree-Neiße

Voraussichtlich am 14.08.2019 wird der neu gewählte Kreistag des Landkreises Spree-Neiße auf der Grundlage von § 5 AGKJHG i. V. m. § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt die stimmberechtigten Mitglieder des neuen Jugendhilfeausschusses und deren Vertreter wählen.
 
Nach § 5 AGKJHG i. V. m. § 5 Abs. 2 der Satzung des Jugendamtes gibt es 15 stimmberechtigte Mitglieder. Nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII werden sechs stimmberechtigte Mitglieder von den nach § 75 SGB VIII anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe, die im Landkreis Spree-Neiße tätig sind, vorgeschlagen.
 
Der Landkreis Spree-Neiße fordert die nach § 75 SGB VIII anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, die im Landkreis Spree-Neiße tätig sind, auf, Personen vorzuschlagen, die bereit sind, sich vom Kreistag des Landkreises Spree-Neiße als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wählen zu lassen.
 
Die Vorschläge sind unter Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift bis 12.07.2019 beim:
Landkreis Spree-Neiße
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)

einzureichen.
 
Die Leitung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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