Pressemitteilung Nr. 139/2019, 03.07.2019

Antragsfrist für Dorferneuerung

Auch für das Jahr 2020 stehen Fördergelder für die ländlichen Räume Brandenburgs über die Umsetzung des Sonderrahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK-Sonderrahmenplan) „Förderung der ländlichen Entwicklung“ zur Verfügung.
 
Förderfähig sind beispielsweise für Kleinstunternehmen der Ausbau von Verkaufsstellen für Waren des täglichen Bedarfs oder Vorhaben der öffentlichen Grundversorgung. Daneben können auch Baumaßnahmen zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur innerhalb des Siedlungsbereichs wie Gehwegebau und Angergestaltung gefördert werden. Nicht ganz neu aber jetzt auch wieder möglich ist die klassische Dorferneuerung zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von ortsbildprägenden Gebäuden für Privatpersonen. Vorausgesetzt, dass die Gebäude und Ensemble einen Ortsbild prägenden Charakter haben und vor dem Jahr 1960 erbaut wurden. Die private Dorferneuerung kann mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben bezuschusst werden.
                              
Die Anträge können bis 31. Juli 2019 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Luckau gestellt werden.
 
Alle wichtigen Unterlagen sowie weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (www.mlul.brandenburg.de unter Ländliche Entwicklung).
 
Lokale Aktionsgruppe Spree-Neiße-Land e.V.
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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