Pressemitteilung Nr. 140/2019, 04.07.2019
Landkreis Spree-Neiße untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
Der Landkreis Spree-Neiße wird mit Bekanntgabe ab Samstag den 06. Juli 2019, per Allgemeinverfügung ein zeitlich beschränktes Wasserentnahmeverbot für private Wasserentnahmen aus der Spree und ihren Zuflüssen erlassen. Danach ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr untersagt.
Von diesem Verbot betroffen sind die Städte Spremberg und Drebkau, die Gemeinden Neuhausen/Spree und Kolkwitz sowie die Ämter Peitz und Burg (Spreewald).
Die aktuelle Abflusssituation in den Fließgewässern und die anhaltende trockene Wetterlage machen Maßnahmen erforderlich, um ein weiteres Absinken der Wasserspiegel zu verhindern und gleichzeitig einen ökologischen Mindestabfluss unterhalb des Spreewaldes zu gewährleisten. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße appelliert an eine sparsame Verwendung des in diesen Tagen so kostbaren Wassers.
Wie lange dieses Wasserentnahmeverbot aufrechterhalten wird, steht bisher noch nicht fest. In Abhängigkeit der meteorologischen Situation wird gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt Brandenburg über die weiteren Schritte entschieden.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann dem Anhang entnommen werden.
Von diesem Verbot betroffen sind die Städte Spremberg und Drebkau, die Gemeinden Neuhausen/Spree und Kolkwitz sowie die Ämter Peitz und Burg (Spreewald).
Die aktuelle Abflusssituation in den Fließgewässern und die anhaltende trockene Wetterlage machen Maßnahmen erforderlich, um ein weiteres Absinken der Wasserspiegel zu verhindern und gleichzeitig einen ökologischen Mindestabfluss unterhalb des Spreewaldes zu gewährleisten. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße appelliert an eine sparsame Verwendung des in diesen Tagen so kostbaren Wassers.
Wie lange dieses Wasserentnahmeverbot aufrechterhalten wird, steht bisher noch nicht fest. In Abhängigkeit der meteorologischen Situation wird gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt Brandenburg über die weiteren Schritte entschieden.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann dem Anhang entnommen werden.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
Allgemeinverfügung
Quelle: Landkreis Spree-Neiße - Untere Wasserbehörde
Quelle: Landkreis Spree-Neiße - Untere Wasserbehörde