Pressemitteilung Nr. 147/2019, 12.07.2019

Amerikanische Faulbrut der Bienen breitet sich aus

Die amerikanische Faulbrut (AFB), eine ansteckende und anzeigepflichtige Bienenseuche, breitet sich immer weiter aus und kann auch für Bienen im Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus gefährlich werden! Waren in vergangener Zeit weiter entfernte Landkreise Sachsens, Brandenburgs sowie Berlin betroffen, ist nun seit geraumer Zeit auch im Landkreis Dahme-Spreewald die AFB ausgebrochen.

Aus diesem Anlass möchte der Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Spree Neiße und der Kreisfreien Stadt Cottbus wichtige Informationen erteilen.

Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit beim Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße entsprechend § 1a der Bienenseuchen-Verordnung anzuzeigen. Nur so ist im Ernstfall ein strukturiertes Handeln möglich. Jede Feststellung von verdächtigen Veränderungen am Bienenvolk wie z.B. ein lückenhaftes Brutbild, eingesunkene, löchrige Zelldeckel, Schorf am Zellgrund oder aber ein auffälliger, dumpfer, unangenehmer Geruch können ein Hinweis auf das Vorliegen von AFB sein und müssen dem Veterinäramt gemeldet werden. Freiwillige bakteriologische Untersuchungen von Futterkranzproben auf Sporen des Erregers der AFB werden empfohlen, die auch amtlich durchgeführt werden können.

Für die Übertragung der AFB spielt der Handel eine sehr große Bedeutung. Bei jeglichem Verbringen von Bienen (wie z.B. Kauf, Verkauf, Schenkung, Tausch, Bienenwanderung, Beschickung von Ausstellungen u. ä.) in oder aus dem Landkreis ist die Einschleppung oben genannter Tierseuche besonders groß. Deshalb ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass vor jeglicher Verbringung in- oder aus unserem Kreis eine Bescheinigung vom zuständigen Veterinäramt nach erfolgter negativer Untersuchung von Futterkranzproben vorliegen muss.

Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in bestehende Sperrbezirke verbracht werden.

Das Veterinäramt bittet in diesem Zusammenhang auch um die Mithilfe der Imker aus unserem Landkreis sowie Cottbus indem sie die Augen offen halten und bei Vorfinden von Magazinen nichteinheimischer Bienenhalter (ohne bzw. ungenügende Kennzeichnung am Standort oder die Anlass für nicht angemeldete Einwanderung geben) diese zu melden.

Bei Unsicherheit oder Fragen ist jeder Bienenhalter eingeladen, sich unter der Telefonnummer 03562 986 - 18301 an den Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu wenden.
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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