Pressemitteilung Nr. 272/2019, 19.12.2019
Landkreis Spree-Neiße widerruft Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
Der Landkreis Spree-Neiße hebt mit Bekanntgabe ab Samstag den 21. Dezember 2019, per Allgemeinverfügung das zeitlich beschränkte Wasserentnahmeverbot für private Wasserentnahmen aus der Spree und ihren Zuflüssen wieder auf.
Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) wieder uneingeschränkt zulässig.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann dem Anhang entnommen werden.
Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) wieder uneingeschränkt zulässig.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann dem Anhang entnommen werden.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
Allgemeinverfügung
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Quelle: Landkreis Spree-Neiße