Pressemitteilung Nr. 11/2020, 20.01.2020
Geflügelpest-Erreger H5N8 bei einem Wildvogel nachgewiesen
Erster bestätigter Fall in Deutschland / Fundort in Spree-Neiße
Im Landkreis Spree-Neiße ist bei einem verendeten Wildvogel (Blessgans) in der Nähe von Forst (Lausitz) der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, auch: Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels. Der Subtyp H5N8 breitet sich seit Jahresbeginn sehr schnell in Osteuropa (Polen, Slowakei, Rumänien und Tschechien) aus. Der Fund in Spree-Neiße ist aktuell der erste von einem im Labor nachgewiesene und amtlich bekannte Fall in Deutschland. Derzeit wird noch von einem Einzelfall ausgegangen. Das Risiko eines Eintrages des Geflügelpestvirus in die Hausgeflügelbestände durch direkte Kontakte mit Wildvögeln wird durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) derzeit als gering eingestuft.
Auf Grund der aktuellen Risikoeinschätzung des FLI besteht kein Grund für die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen für die Hausgeflügelhaltungen. Zur Verhinderung der indirekten Einschleppung des hoch ansteckenden Erregers über kontaminierte Gegenstände sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben zu überprüfen und zu verstärken.
Darüber hinaus sollten auch Kleinsthalter von Geflügel sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Gehäufte Todesfälle im eigenen Hausgeflügelbestand müssen umgehend gemeldet (Tel. 03562 986 18301) werden.
Es wird daran erinnert, dass die Haltung von Geflügel beim zuständigen Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden muss. Ein Formular zur Registrierung als Geflügelhalter erhalten Sie vom Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung beziehungsweise steht dieser auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung.
Das fortlaufende Geflügelpest-Monitoring bei Hausgeflügel und Wildvögeln in Brandenburg wird jetzt deutlich intensiviert. Todfunde von Wildwassergeflügel und Greifvögeln sollten dem Veterinäramt zeitnah mitgeteilt werden.
Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher weltweit nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung unwahrscheinlich.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße