Pressemitteilung Nr. 35/2020, 24.02.2020
Neue Bodenrichtwerte für SPN und OSL
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat in seinen Beratungen am 05. und 12.02.2020 insgesamt 701 zonale Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie 30 zonale Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zum Stichtag 31.12.2019 beschlossen.
In vielen ländlichen Bereichen der beiden Landkreise stagnierte der Grundstücksmarkt. Daher wurden im Landkreis Spree-Neiße 78 % und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 72 % der vorjährigen Bodenrichtwerte für Bauland unverändert fortgeschrieben.
In einigen Kommunen findet jedoch rege Bautätigkeit statt. Das führte in 141 Fällen zu einer Anhebung des Bodenrichtwertes meistens um 1 €/m² bis 4 €/m² (71 in Spree-Neiße und 70 im Oberspreewald-Lausitz-Kreis). Erhöhungen um 5 €/m² und mehr wurden für 21 Bodenrichtwerte beschlossen.
Dabei konzentrierten sich diese positiven Veränderungen besonders auf die Städte Spremberg und Drebkau, einige Cottbus nahe Ortschaften, die Gemeinde Kolkwitz mit ihren Ortsteilen und den Raum Spreewald von Burg (Spreewald) bis Lübbenau/Spreewald sowie die Kreisstadt Senftenberg mit ihren Ortsteilen und den Raum Großräschen.
Die höchsten Bodenrichtwertsteigerungen um 10 €/m² bis 13 €/m² verzeichneten einige Zonen in der Gemeinde Burg (Spreewald), der Kreisstadt Senftenberg mit den Ortsteilen Großkoschen und Kleinkoschen.
Nur 6 Bodenrichtwerte wurden für vereinzelte Lagen im Raum Guben und Forst(Lausitz) sowie Ruhland um 1 €/m² bis 3 €/m² verringert.
Mit 12 neuen Bodenrichtwerten überwiegend für Erholungsgebiete oder neu erschlossene Wohngebiete wurde die zonale Flächendeckung gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht.
Die Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerte verlief von gleichbleibend in 10 Fällen bis steigend und stark steigend für insgesamt 18 Bodenrichtwerte. Nur zwei Bodenrichtwerte für Forsten wurden abgesenkt.
Die Bodenrichtwerte liegen für Ackerland zwischen 0,45 €/m² und 0,70 €/m², für Grünland zwischen 0,35 €/m² und 0,65 €/m² und für Forsten (mit Aufwuchs) zwischen 0,35 €/m² und 0,70 €/m².
Offenlegung:
Die Veröffentlichung der beschlossenen Bodenrichtwerte gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg (BbgGAV) erfolgt im Internet über das amtliche Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“.
Seit 1. März 2017 stehen dort die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2010 jederzeit für die interessierte Öffentlichkeit unentgeltlich zur Einsichtnahme zur Verfügung und können dort auch gebührenfrei ausgedruckt werden.
Das Bodenrichtwert-Portal ist unter dem folgenden Link zu erreichen:
https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/
Außerdem besteht die Möglichkeit, in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten in die digitale Bodenrichtwertkarte Einsicht zu nehmen sowie Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in mündlicher oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten.
Die Geschäftsstelle befindet sich beim Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus. Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter (0355) 49 91 – 22 47 zu erreichen.
Sprechzeiten: Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg (http://www.gutachterausschuss-bb.de/).
In vielen ländlichen Bereichen der beiden Landkreise stagnierte der Grundstücksmarkt. Daher wurden im Landkreis Spree-Neiße 78 % und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 72 % der vorjährigen Bodenrichtwerte für Bauland unverändert fortgeschrieben.
In einigen Kommunen findet jedoch rege Bautätigkeit statt. Das führte in 141 Fällen zu einer Anhebung des Bodenrichtwertes meistens um 1 €/m² bis 4 €/m² (71 in Spree-Neiße und 70 im Oberspreewald-Lausitz-Kreis). Erhöhungen um 5 €/m² und mehr wurden für 21 Bodenrichtwerte beschlossen.
Dabei konzentrierten sich diese positiven Veränderungen besonders auf die Städte Spremberg und Drebkau, einige Cottbus nahe Ortschaften, die Gemeinde Kolkwitz mit ihren Ortsteilen und den Raum Spreewald von Burg (Spreewald) bis Lübbenau/Spreewald sowie die Kreisstadt Senftenberg mit ihren Ortsteilen und den Raum Großräschen.
Die höchsten Bodenrichtwertsteigerungen um 10 €/m² bis 13 €/m² verzeichneten einige Zonen in der Gemeinde Burg (Spreewald), der Kreisstadt Senftenberg mit den Ortsteilen Großkoschen und Kleinkoschen.
Nur 6 Bodenrichtwerte wurden für vereinzelte Lagen im Raum Guben und Forst(Lausitz) sowie Ruhland um 1 €/m² bis 3 €/m² verringert.
Mit 12 neuen Bodenrichtwerten überwiegend für Erholungsgebiete oder neu erschlossene Wohngebiete wurde die zonale Flächendeckung gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht.
Die Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerte verlief von gleichbleibend in 10 Fällen bis steigend und stark steigend für insgesamt 18 Bodenrichtwerte. Nur zwei Bodenrichtwerte für Forsten wurden abgesenkt.
Die Bodenrichtwerte liegen für Ackerland zwischen 0,45 €/m² und 0,70 €/m², für Grünland zwischen 0,35 €/m² und 0,65 €/m² und für Forsten (mit Aufwuchs) zwischen 0,35 €/m² und 0,70 €/m².
Offenlegung:
Die Veröffentlichung der beschlossenen Bodenrichtwerte gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg (BbgGAV) erfolgt im Internet über das amtliche Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“.
Seit 1. März 2017 stehen dort die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2010 jederzeit für die interessierte Öffentlichkeit unentgeltlich zur Einsichtnahme zur Verfügung und können dort auch gebührenfrei ausgedruckt werden.
Das Bodenrichtwert-Portal ist unter dem folgenden Link zu erreichen:
https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/
Außerdem besteht die Möglichkeit, in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten in die digitale Bodenrichtwertkarte Einsicht zu nehmen sowie Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in mündlicher oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten.
Die Geschäftsstelle befindet sich beim Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus. Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter (0355) 49 91 – 22 47 zu erreichen.
Sprechzeiten: Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg (http://www.gutachterausschuss-bb.de/).
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße