Pressemitteilung Nr. 46/2020, 10.03.2020
Allgemeine Informationen an die Imker zur ordnungsbehördlichen Verordnung über die Festsetzung eines Schutzbereiches zum Schutz der Belegstelle „Rotkäppchen“
Bereits seit dem 19.06.1997 gilt die ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung eines Schutzbereiches zum Schutz der Belegstelle „Rotkäppchen“ mit dem Zweck der Erhaltung der in Brandenburg standortgebundenen Zucht leistungsfähiger, vitaler und friedfertiger Bienen.
Die Belegstelle „Rotkäppchen“ befindet sich in der Gemarkung Tauer. In der Schutzzone mit einem Radius von 10km um die Belegstelle herum sind ausschließlich Bienenvölker mit Königinnen, die von der gekörten Zuchtlinie der Bienenbelegstelle „Rotkäppchen“ abstammen, zu halten. Innerhalb des Schutzbereiches der Bienenbelegstelle liegen folgende Gemeinden:
- Im Zentrum (Radius 0 – 5 km) - Drewitz, Tauer, Schönhöhe
- Schutzzone (Radius 5 – 10 Km) - Bärenklau, Peitz, Jänschwalde, Pinnow, Lübbinchen, Grabko, Staakow, Turnow, Preilack.
In der Zeit vom 15. Mai bis 15. August ist eine vorrübergehende Aufstellung von Bienenvölkern im ausgewiesenen Schutzbereich nur mit Genehmigung der zuständigen Kreisordnungsbehörde möglich. In diesem Fall ist das der Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Feststellung von Zuwiderhandlungen diese als Ordnungswidrigkeit nach § 4 des Bienenzuchtgesetzes geahndet werden kann.
Es gilt generell, dass Bienenhalter die einen Bienenstand bzw. -wagen aufstellen, verpflichtet sind, diesen mit Namen und Anschrift zu kennzeichnen.
Gesetzliche Grundlagen:
- Brandenburgisches Bienenzuchtgesetz
- Verordnung über die Anerkennung von Bienenbelegstellen
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung eines Schutzbereiches zum Schutz der Belegstelle „Rotkäppchen“ im Landkreis Spree Neiße
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße