Pressemitteilung Nr. 55/2020, 16.03.2020
Informationen zur Kinderbetreuung von Eltern, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten
Im Rahmen der Allgemeinverfügung zur Schließung von Schulen, Horten und Kitas gelten für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten, hinsichtlich der Betreuung ihrer Kinder Ausnahmen. Unter www.lkspn.de im Bereich „Aktuelles“ im Reiter „Informationen zum Coronavirus“ sowie als Anhang beigefügt, findet sich ein Formular zum Download, das vom Arbeitnehmer ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterschrieben werden muss. Nach Vorlage des Formulars, können Eltern aus den unten genannten Bereichen ihre Kinder weiterhin in den bisher genutzten Kindertagesstätten betreuen lassen. Zu den definierten Arbeitsbereichen gehören:
- Energie-, Abfall-, Ab- und Wasserversorgung
- Informationstechnik und Telekommunikation sowie Arbeitsverwaltung
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Gesundheit
- Vollzugsbereich
- Rechtspflege
- Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft
- Polizei, Bundeswehr, Verwaltung aller Ebenen von Bund bis Kommune sowie Beschäftigte in der fortgeführten Kindertagesbetreuung
- Bestattungswesen
- Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst sowie sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Antragsformular Kitabetreuung Corona
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Quelle: Landkreis Spree-Neiße