Pressemitteilung Nr. 73/2020, 23.03.2020
Zugang zur Kreisverwaltung erfolgt ab sofort nur noch nach telefonischer Voranmeldung
Um den sozialen Kontakt gemäß der derzeit vorherrschenden Hygienebestimmungen zur Eindämmung des Corona-Virus strikt zu gewährleisten, erfolgt der Einlass in die Kreisverwaltung bei unvermeidlichen Terminen ausschließlich nach telefonischer Absprache. Nach Voranmeldung des Termins wird dem Besucher eine genaue Uhrzeit und ein genauer Ort mitgeteilt, an dem ihm nach Vorzeigen seines Personalausweises ein Einlass in die Kreisverwaltung gewährt wird. Außerhalb solcher Termine bleiben die Türen grundsätzlich geschlossen.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa