Pressemitteilung Nr. 98/2020, 08.04.2020
Kindertagespflegestellen werden für den Notfallbetrieb im Landkreis geöffnet
Durch den Anstieg der Betreuungsquote in den Kindertagesstätten wird nunmehr die Notfallbetreuung auch in den Kindertagespflegestellen möglich. Wie bei der Notfallbetreuung in den Kindertagesstätten gilt auch für die 27 Kindertagespflegestellen, dass nur eine Notfallbetreuung gestattet ist, wenn beide Erziehungsberechtigte – im Falle von Alleinerziehenden: die alleinerziehende Person – in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisiert werden kann. Die Notbetreuung ist für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
- Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
- Rechtspflege,
- Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
- Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
- Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
- in der fortgeführten Kindertagesbetreuung,
- Bestattungswesen,
- Medien,
- Veterinärmedizin,
- für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
- Reinigungsfirmen, sowie sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind.
- im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychische Erkrankter sowie für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa