Pressemitteilung Nr. 122/2020, 24.04.2020
Schulen öffnen am 27. April für bestimmte Jahrgangsstufen – Fahrplan für jede Schulform entwickelt
Ab dem 27. April stehen erste Schritte zu einer stufenweisen Öffnung der Schulen an. Das Bildungsministerium hat für jede einzelne Schulform einen Fahrplan entwickelt, der ab dem 27. April 2020 die sukzessive Aufnahme des Präsenzunterrichts unter Wahrung des Infektionsschutzes gewährleisten soll. Darüber wurden die staatlichen Schulämter und Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler schriftlich informiert.
Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir wissen, dass es für alle Beteiligten eine große Herausforderung ist. Wir sind aber sicher, dass diese für alle ungewöhnliche Situation bei einer guten Zusammenarbeit aller zu meistern ist. Der Unterricht wird bis auf Weiteres ein anderer sein als bisher üblich. Ich bitte daher Beteiligten, sich an die einfachen und wirksamen Schutzmaßnahmen zu halten. Damit ist schon viel gewonnen“
Die Schulpflicht gilt weiterhin. Die Eltern dürfen selber über den Schulbesuch entscheiden, wenn ihre Kinder oder andere Angehörige des Haushalts einer Risikogruppe angehören. Weisen Kinder Erkältungssymptome (u.a. Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen) auf, sollen sie zu Hause bleiben, bis sie wieder vollständig symptomfrei sind.
Britta Ernst: „Alle Beteiligten müssen sich darauf einstellen, dass der Schul- und Unterrichtsbetrieb bis auf Weiteres ein anderer sein wird als das bislang Übliche. Lernprozesse müssen neugestaltet und organisiert werden, Lerngruppen geteilt, Stundenpläne umgestellt und gekürzt werden. Es wird Phasen des Lernens zu Hause und Lernphasen in der Schule geben.“
In Schreiben des Ministeriums an die staatlichen Schulämter und Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler wird insbesondere noch einmal auf die im Alltag geltenden Regeln hingewiesen:
Hygienemaßnahmen
- Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen halten.
- Wenn der Mindestabstand aufgrund der Umstände nicht verlässlich eingehalten werden kann, wie zum Beispiel im öffentlichen Personennah- und Schülerverkehr, Tragen eines Mund- und Nasenschutz (bspw. textile Barriere wie Schal, Tuch, selbstgefertigte Stoffmasken).
- Auf korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten.
- Regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen.
- Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden.
- Ausleih- und Tauschverbot von Gegenständen und Essen mit anderen Personen.
- Eine Lerngruppe soll möglichst immer in demselben Raum unterrichtet werden.
- Jede Schülerin und jeder Schüler sollen einen festen, eigenen Arbeitsplatz haben, der von keinem anderen Schüler genutzt wird.
- Die Sitzordnung ist so zu gestalten, dass ein Abstand von 1,50 Meter in jeder Phase des Unterrichts eingehalten wird.
- Gruppentische, -unterricht und -arbeit sind untersagt.
- Unterrichtsbeginn, Pausenzeiten und Essenzeiten sind durch geeignete Maßnahmen wie zum Beispiel unterschiedliche Zeiten und getrennte Raum- und Schulhofaufteilungen so festzulegen, dass die verschiedenen Lerngruppen nicht in Kontakt kommen.
- Die Lernsituationen, Lerngruppen und zugeordnete Lehrkräfte sind zu dokumentieren.
Zum 27. April setzen die Unterrichtsangebote zunächst für die Abschlussklassen der Jahrgangsstufe (Jgst.) 10 der Ober- und Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen mit Blick auf die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 sowie für die Prüfungsvorbereitung mehrerer Bildungsgänge der Oberstufenzentren (zweiter Jahrgang der Fachoberschule (FOS), Fachschule Sozialwesen Berufsfachschule Soziales Berufsfachschule Landesrecht Fachschule Technik und Wirtschaft Unterricht in der Berufsschule 3. Lehrjahr) ein.
Ab dem 4. Mai 2020 werden die Jahrgangsstufe 6 der Grundschulen und Förderschulen, die Jahrgangsstufe 9 der Ober- und Gesamtschule, des Gymnasiums und der Förderschulen sowie die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums und die Jahrgangsstufe 12 der Gesamtschule wieder mit dem Unterricht beginnen.
Ab dem 11. Mai 2020 sollen dann auch die Jahrgangsstufe 5 der Grund- und Förderschulen wieder ein regelmäßiges Unterrichtsangebot erhalten.
Schülerinnen und Schüler, die die Schulen noch nicht besuchen können, werden weiterhin von ihren Lehrern über unterschiedliche Wege mit Aufgaben versorgt. Zwischen Lehrkraft und Schülerinnen und Schüler soll ein regelmäßiges Feedback über die an der Schule vorhandenen Lernmanagementsysteme (u.a. Schulcloud) geben.
Für Kinder, die durch Homeschooling nicht gut erreicht werden, können die Schulen ab 4. Mai 2020 ein pädagogisches Präsenz-Angebot an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 10) anbieten, wenn die Rahmenbedingungen zu Abstandsregeln, Lerngruppen und Hygiene geklärt sind.
Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa