Pressemitteilung Nr. 220/09, 08.09.2009

Bundestags- und Landtagswahl am 27. September 2009: Wichtige Hinweise für Wähler bzw. Briefwähler

Am Sonntag, dem 27. September 2009, können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Spree-Neiße den 17. Deutschen Bundestag und den 5. Landtag Brandenburg durch ihre Stimmabgabe wählen.

Jede/r Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, ihre/seine Stimmen vorab per Briefwahl abzugeben. So können alle Wahlberechtigten an den Wahlen teilnehmen, auch diejenigen, die am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können, weil sie z.B. verreist oder erkrankt sind.

Für die Teilnahme an der Briefwahl muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dieser sollte möglichst frühzeitig bei der für Sie als Wahlberechtigten zuständigen Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbehörde eingehen. Die Anschrift befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung, die jeder wahlberechtigte Bürger bis 30.08.2009 erhalten hat.
Die Antragstellung ist mündlich durch direkte Vorsprache oder schriftlich - auch elektronisch über E-Mail - bei den Wahlbehörden möglich. Für den schriftlichen Antrag kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindliche Wahlscheinantrag genutzt werden. Wird der Antrag per Post übersandt, ist er in einen frankierten Briefumschlag zu legen.

Sie erhalten dann Ihre angeforderten Briefwahlunterlagen mit entsprechenden Erläuterungen. Diese können in Abhängigkeit von den üblichen Öffnungszeiten der Wahlbehörden bis zum Freitag vor der Wahl (25. September 2009) spätestens 18:00 Uhr beantragt werden.

Kann das Wahllokal wegen plötzlicher Erkrankung nicht aufgesucht werden, ist die Antragstellung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die hierzu bevollmächtigte Person kann die Briefwahlunterlagen auch bei der Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbehörde abholen.

Wichtig ist, dass der/die Briefwähler/in die Wahlbriefe rechtzeitig zur Post gibt oder jeweils bei der auf dem jeweiligen Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgibt.

Jeder Wahlbrief muss an der angegebenen Adresse spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahlzeit abgelaufen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.

Deshalb sollten die Wahlbriefe spätestens am Donnerstag, dem 24. September 2009, abgeschickt werden.
Wer seine Wahlbriefe später abschickt, muss unter Umständen damit rechnen, dass seine Wahlbriefe die Wahlbehörde oder den Kreiswahlleiter nicht rechtzeitig erreichen und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden können.

Der Versand der Wahlbriefe erfolgt in Deutschland über die Deutsche Post AG. Wird ein anderes Postunternehmen genutzt oder der Wahlbrief aus dem Ausland gesendet, muss er frankiert werden.


Andreas Schober
Kreiswahlleiter zur Bundestagswahl für den Wahlkreis 65
und zur Landtagswahl für die Wahlkreise 41 und 42

 

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