Pressemitteilung Nr. 149/2020, 28.05.2020

Spree-Neiße startet nach Pfingsten mit der Aufnahme von Kindern in den Kindertagesstätten

Landrat bekräftigt: „Zur Ausgestaltung haben wir rechtzeitig eine entsprechende Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht.“

Mit der Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa über die Aufnahme von Kindern in die eingeschränkte Regelbetreuung in Kindertagesstätten, können nun wieder die Krippen, Kitas und Horte die Kinderbetreuung aufnehmen. „Hierzu finden bereits Gespräche mit den Trägern der Kinderbetreuung statt, um sich über die Bedingungen des eingeschränkten Regelbetriebs zu verständigen“ erklärt Michael Koch, Beigeordneter und Sozialdezernent des Landkreises.
 
Voraussetzung für die Aufnahme der eingeschränkten Regelbetreuung ist, dass die Kinder in einer festen Gruppe in der Kindertagesstätte betreut werden können und die Regelungen des „Rahmenhygieneplanes für Kindereinrichtungen“ einschließlich der Ergänzung „Infektions- und Arbeitsschutz in Kindereinrichtungen in Brandenburg eingehalten werden.
Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden, müssen vorrangig in die eingeschränkte Regelbetreuung aufgenommen werden.
 
Der Mindestumfang der eingeschränkten Betreuung erstreckt sich auf vier Stunden an mindestens einem Tag wöchentlich. Der Wochentag soll konkret festgelegt werden. Die eingeschränkte Regelbetreuung kann auf eine längere Betreuungszeit als vier Stunden und auch auf weitere Tage ausgeweitet werden, wenn eine ausreichende Betreuungskapazität in der jeweiligen Kindertagesstätte zur Verfügung steht.
Als Richtwert für die Größe der Gruppen gelten für die Krippe sechs Kinder, für den Kindergarten zehn Kinder und für den Hort 15 Kinder.
 
Landrat Harald Altekrüger ist froh, dass die Kindertagesstätten zu einem eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren können und bedankt sich bei allen für das Verständnis und für die Unterstützung in dieser schwierigen Zeit.
Im Anhang steht die komplette Allgemeinverfügung zur Verfügung.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Allgemeinverfügung
Quelle: Landkreis SPN
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