Pressemitteilung Nr. 59/01, 30.03.2001

Information des Bauordnungsamtes an alle Bauwilligen des Landkreises Spree-Neiße zur territorialen Ausdehnung der mit Kampfmitteln belasteten Gebiete

Seit dem 21.02.2001 liegen die aktualisierten Karten mit Eintragung der mit Kampfmitteln belasteten Gebiete im Bauordnungsamt vor, mit dem Ergebnis, dass im Land Brandenburg wesentlich mehr Fläche als bisher angenommen mit Bomben und Munition aus beiden Weltkriegen belastet ist. Nach der systematischen Auswertung alliierter Kriegsluftbilder und Bewertung übriger Erkenntnisse wird die als kampfmittelbelastet anzusehende Fläche von bisher 180.000 auf nunmehr 400.000 Hektar erhöht. Die kampfmittelbelastete Fläche im Landkreis Spree-Neiße wurde mit 584,75 km² beziffert, d.h. zirka ein Drittel des Territoriums des Landkreises Spree-Neiße ist davon betroffen. Alle Bauwilligen, deren Grundstücke in diesen Gebieten liegen, benötigen eine Munitionfreiheitsbescheinigung auf Antrag der Bauwilligen, denn eine Baugenehmigung darf erst nach Vorlage einer Munitionsfreiheitsbescheinigung des Staatlichen Munitionsbergungsdienstes des Landes Brandenburg erteilt werden. Diese Stellungnahmen zur Ermittlung der Kampfmittelbelastung sind gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt in Abhängigkeit von der anzuwendenden Tarifstelle zwischen 78,00 DM und 507,00 DM. Die Veranlassung gegebenenfalls notwendiger Kampfmittelräummaßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Antragsteller kostenfrei und wird vom Staatlichen Munitionsbergungsdienst übernommen. Als Alternative ist eine Beantragung der Kampfmittelfreiheitsbescheinigung an eine selbst beauftragte Fachfirma möglich. Diese Kosten für eine vom Grundstückseigentümer/Antragsteller selbst beauftragte Fachfirma übernimmt der Staatliche Munitionsbergungsdienst nicht. Damit keine Verzögerung im Baugenehmigungsverfahren auftritt, sollten sich alle zukünftigen Bauwilligen über die Lage der mit Kampfmitteln belasteten Gebiete informieren. Die aktuelle Karte, das Merkblatt und das Antragsformular liegen in den Bauämtern der Ämter, der Großgemeinde Kolkwitz sowie in den amtsfreien Gemeinden Forst, Spremberg und Guben sowie im Bauordnungsamt des Landkreises Spree-Neiße vor.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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