Pressemitteilung Nr. 184/2020, 24.07.2020
Information zur aktuellen Niedrigwassersituation und Appell zur sparsamen Benutzung von Grund- und Oberflächenwasser
Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejsa Sprjewja-Nysa informiert darüber, dass der länderübergreifend festgelegte Mindestabfluss in der Spree weiterhin aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation und den äußerst knappen Speicherreserven gefährdet ist.
Trotz der vereinzelten, starken Niederschläge konnten die Wasserverluste bisher nicht wieder ausgeglichen werden. Das untere Spreegebiet ist davon besonders betroffen, weil dort vergleichsweise wenig Wasser aus dem Gelände abfließt und man auf die Abgabe aus dem oberen Spreegebiet angewiesen ist.
Um den Mindestwasserabfluss in der Spree sicherzustellen, müssen nun die Wasserableitungen in benachbarte Vorflutsysteme weiter reduziert bzw. ganz eingestellt werden. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, kann aber dazu führen, dass einige Gewässer stellenweise komplett trockenfallen. Die Untere Wasserbehörde bittet hier alle Anlieger um Verständnis.
Gleichzeitig weist die Untere Wasserbehörde noch einmal auf die mit der Allgemeinverfügung vom 12.06.2020 eingeschränkte Wasserentnahme aus den Oberflächengewässern hin und fordert alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, auch mit dem Grundwasser sparsam umzugehen. Die Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von Rasenflächen, Gärten und Sportanlagen ist bei sommerlichen Temperaturen in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr zu vermeiden, um die Wasserverluste durch Verdunstung gering zu halten. Stattdessen sollte die Bewässerung in den frühen Morgenstunden erfolgen, dann ist es in der Regel am kühlsten und die Verdunstung am geringsten.
Trotz der vereinzelten, starken Niederschläge konnten die Wasserverluste bisher nicht wieder ausgeglichen werden. Das untere Spreegebiet ist davon besonders betroffen, weil dort vergleichsweise wenig Wasser aus dem Gelände abfließt und man auf die Abgabe aus dem oberen Spreegebiet angewiesen ist.
Um den Mindestwasserabfluss in der Spree sicherzustellen, müssen nun die Wasserableitungen in benachbarte Vorflutsysteme weiter reduziert bzw. ganz eingestellt werden. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, kann aber dazu führen, dass einige Gewässer stellenweise komplett trockenfallen. Die Untere Wasserbehörde bittet hier alle Anlieger um Verständnis.
Gleichzeitig weist die Untere Wasserbehörde noch einmal auf die mit der Allgemeinverfügung vom 12.06.2020 eingeschränkte Wasserentnahme aus den Oberflächengewässern hin und fordert alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, auch mit dem Grundwasser sparsam umzugehen. Die Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von Rasenflächen, Gärten und Sportanlagen ist bei sommerlichen Temperaturen in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr zu vermeiden, um die Wasserverluste durch Verdunstung gering zu halten. Stattdessen sollte die Bewässerung in den frühen Morgenstunden erfolgen, dann ist es in der Regel am kühlsten und die Verdunstung am geringsten.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa