Pressemitteilung Nr. 32/10, 28.01.2010
Wahlergebnis der Stichwahl des Landrates des Landkreises Spree-Neiße
In seiner Sitzung am 27. Januar 2010 stellte der Kreiswahlausschuss folgendes Wahlergebnis fest:
5. Die gültigen Stimmen verteilen sich auf die Bewerber der Wahlvorschläge,
6. Gemäß § 72 Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen (16 600 Stimmen) umfasst.
7. Der Kreiswahlausschuss stellte fest, dass keiner der beiden Bewerber die erforderliche Stimmenzahl (16 600) erhalten hat und somit nach § 72 Abs. 2 Satz 5 und § 77 Abs. 4 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes die Wahl des Landrates durch den Kreistag erfolgt.
Andreas Schober (Kreiswahlleiter)