Pressemitteilung Nr. 312/2020, 25.11.2020
Kontrollen im öffentlichen Personennahverkehr: Landespolizei und Ordnungsamt setzen Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes um
Am 25.11.2020 hat eine kommunenübergreifende Aktion im gesamten Kreisgebiet gestartet: Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, die Landespolizei und zuständigen Ordnungsämter kontrollieren an neuralgischen Punkten in Spremberg, Guben, Döbern und Forst, ob die Bürgerinnen und Bürger die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gemäß der Allgemeinverfügung umsetzen. Im Fokus stehen die Betriebsfahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs, Bahnhöfe sowie Halt- und Umsteigestellen. Die Fahrgäste sind aufgefordert, beim Ein-, Aus- und Umstieg sowie während der Fahrt sowohl Mund als auch Nase zu bedecken. Initiator der breit angelegten Aktionstage sind die Länder Brandenburg und Berlin in Zusammenschluss mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg. Das erklärte Ziel ist, den Gesundheitsschutz in Omnibussen, Bahnen und an Haltestellen zu erhöhen.
Landrat Harald Altekrüger: „Es ist unsere Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum bestmöglich vor der Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen. Besonders im öffentlichen Personennahverkehr stellt dieser Anspruch eine besondere Herausforderung dar, da hier der Mindestabstand naturgemäß nicht immer eingehalten werden kann. Umso wichtiger ist es, dass alle umsichtig und diszipliniert Mund und Nase während ihrer Reise bedecken, um möglichst wenige potenziell virenbeladene Aerosole zu verbreiten. Mit regelmäßigen, weitflächig angelegten Kontrolltagen möchten wir für die Regelungen sensibilisieren und sicherstellen, dass sie berücksichtigt werden. Erfreulicherweise verhält sich die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste umsichtig. Mit dieser vergleichsweise milden Maßnahmen können wir ein Bollwerk gegen das Infektionsgeschehen bilden und die sichere Mobilität im Landkreis aufrecht erhalten – insbesondere auch für unsere besonders gefährdeten Mitbürgerinnen und Mitbürger. Angesichts der nach wie vor steigenden Infektionszahlen müssten Achtsamkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis weiterhin an erster Stelle stehen.“
Hintergrund der Kontrollen ist die seit 06.11.2020 Geltende Allgemeinverfügung auf Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz -IfSG- vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz v. 19.06.2020 (BGBl. I S. 1385) i. V. m. § 24 Abs. 2 SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung -SARS-CoV-2-EindV vom 30.10.2020 (GVBL II Nr. 103) zum Schutz vor dem SARS-CoV-2-Virus. Sie besagt unter anderem, dass alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen
- an Haltestellen von Omnibussen und zentralen Omnibusbahnhöfen des öffentlichen Personennahverkehrs im gesamten Kreisgebiet, soweit sich dort mehr als ein Fahrgast aufhält,
- auf Bahnsteigen und den Bahnhofsvorplätzen der Bahnhöfe Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) bis zum Beginn der Sorauer Straße, Spremberg/Grodk bis zum Beginn der Grazer Straße, Guben bis zum Beginn des Bahnhofsberges,
- auf allen Marktplätzen im gesamten Kreisgebiet an den Markttagen im Bereich der Verkaufsstände.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa