Pressemitteilung Nr. 108/10, 12.04.2010

Wegfall der KFZ-Umkennzeichnungspflicht im Land Brandenburg

Brandenburger können innerhalb des Landes ihre Kennzeichen behalten.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg hat in einer Allgemeinverfügung vom 04.03.2010 verfügt, dass seit Montag, den 12.04.2010, die KFZ-Umkennzeichnungspflicht beim Wohnortwechsel innerhalb des Landes entfällt.
 
Für den Bürger bedeutet diese Regelung, dass er bei einem Umzug innerhalb des Landes Brandenburg die Kennzeichen nicht mehr wechseln muss. Sollte zum Beispiel jemand aus der Stadt Cottbus in den Landkreis Spree-Neiße ziehen, kann er sein altes KFZ-Kennzeichen behalten.
 
Die Pflicht zur Änderung der Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I bleibt bestehen. Der Fahrzeughalter muss mit dem Nachweis des Wohnortwechsels im Personalausweis oder mittels einer Meldebescheinigung unverzüglich seine neue Anschrift in die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der nun zuständigen Zulassungsbehörde eintragen lassen. Empfohlen wird darüber hinaus eine neue elektronische KFZ-Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) mitzubringen.
 
Die Regelung bezieht sich allerdings nur auf gleichbleibende Halter. Sollte der Halter wechseln oder der Zuzug aus einem anderen Bundesland erfolgen, muss weiterhin das Kennzeichen getauscht werden. Ebenso finden Kennzeichen aus den Altkreisen (z.B. FOR, GUB, SPB und CB-Land) beim Wegzug in einen anderen Landkreis des Landes keine Berücksichtigung. Diese müssen getauscht werden.
 
Die Beibehaltung des Kennzeichens erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Halters, ansonsten werden weiterhin die „SPN - Kennzeichen“ vergeben.
 
 
 
Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassung


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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