Pressemitteilung Nr. 27/2021, 29.01.2021

Geflügelpest: Restriktionen im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Spjewja-Nysa aufgehoben

Die Tierseuchenallgemeinverfügungen vom 20.01.2021 sowie 30.12.2020 zum Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest in Hausflügelbestände sind aufgehoben. Alle Beschränkungen, Ge- und Verbote des Sperr- und Beobachtungsgebiets sind damit hinfällig.
Sofern noch nicht erfolgt, haben alle Geflügelhalterinnen und -halter (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel) beim Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca), ihre Haltung anzumelden.
 
Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist dem Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa sofort anzuzeigen unter
Mail:                veterinaeramt@lkspn.de
Fax:                03562/986-18388
Telefon:          03562/986-18301

Die vollständige Allgemeinverfügung ist einsehbar unter: https://www.lkspn.de/media/file/satzungen/allgemeinverfuegungen/2021/Tierseuchen_AV%2029-01-2021.pdf

Hintergrund:
In Deutschland wurden seit dem 30. Oktober 2020 bei mehr als 400 Wildvögeln und zwölf Nutzgeflügelbeständen das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus (HPAIV) überwiegend des Subtyps H5N8 festgestellt – unter anderem in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin und zuletzt auch in Brandenburg. 
Aufgrund der aktuellen Verbreitung hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Rahmen einer Risikoeinschätzung vom 4. Dezember 2020 das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Hausgeflügelhaltungen als hoch eingestuft. Durch geeignete Vorkehrungen ist daher dafür Sorge zu tragen, dass eine Übertragung des Erregers in Hausgeflügelbestände nicht erfolgt. Hierzu sollten Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel unverzüglich weiter intensiviert sowie die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen überprüft und ggf. optimiert werden. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Die Risikoeinschätzung und Empfehlungen des FLI sind auf der Internetseite des FLI einsehbar.
Bislang ist keine Übertragung der in diesen Fällen nachgewiesenen Virustypen H5N8 und H5N5 auf den Menschen bekannt.  Bricht eine Tierseuche wie die Vogelgrippe aus, können (Veterinär-)Behörden eine Stallpflicht anordnen, um eine Ausbreitung zu verhindern. Das Ziel ist, den Kontakt von Nutztieren zu freilebenden und potenziell infizierten Tieren zu verhindern. Tiere, die sich normalerweise in einem Grünauslauf unter freiem Himmel bewegen, müssen so aufgestallt werden, dass sie keinen Kontakt zu Wildtieren haben können. Im Fall der Vogelgrippe, auch Geflügelpest oder aviäre Influenza genannt, können hierfür überdachte Ausläufe oder Voliere mit Einzäunungen zum Einsatz kommen. Wichtig ist, dass kein Vogel durch den Zaun passt und der Stall zuverlässig vor Kot von Wildvögeln geschützt ist. Die Vorschriften sind rechtsbindend und gelten sowohl für Nutztierhalter als auch Hobbygeflügelhalter.

Weitergehende Informationen zur Geflügelpest finden auf den Seiten des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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