Pressemitteilung Nr. 193/10, 12.07.2010

Zuwendungen zur Förderung der Bienenhaltung auch 2010 gewährt

Die vom Kreistag am 01.07.2009 beschlossene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bienenhaltung gilt auch 2010. Danach werden Maßnahmen bezuschusst, die dazu beitragen, den Bestand an Bienenvölkern züchterisch anerkannter Rassen im Landkreis Spree-Neiße zu erhöhen.
 
Förderfähig sind dabei insbesondere die Anschaffung oder eigene Vermehrung von Bienenvölkern und/oder der Weiseln, die Fütterung eingewinterter Bienen und der Kauf von arzneimittelrechtlich zugelassenen Behandlungsmitteln. Zuwendungsberechtigt sind alle Imker, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Spree-Neiße haben und von dort aus die Imkerei betreiben.
 
Fördervoraussetzung ist auch die Verpflichtung, den Bestand an Bienenvölkern im Laufe des Kalenderjahres nicht zu verringern. Jungimkern als Neueinsteiger in die Bienenhaltung wird entsprechend den Kriterien der Richtlinie ein höherer Fördersatz gewährt. Ausgangspunkt für die Wiederaufnahme der Förderung der Bienenhaltung im Jahr 2009 war, dass im Landkreis der Bienenbestand auf 0,9 Völker/km² abgesunken war und erhebliche Nachwuchssorgen bestanden. Daher wurde als Förderschwerpunkt der Bestandsaufbau in den Mittelpunkt gestellt.
 
Im Ergebnis konnte bei den 49 Imkern, die einen Förderantrag gestellt hatten, der Bestand von 312 auf 605 Völker erhöht werden. Unter den bewilligten Antragstellern waren sieben Neueinsteiger. Die Resonanz nach der Wiederauflage der Förderrichtlinie war so positiv, dass finanzielle Mittel aus anderen Bereichen umgeschichtet werden mussten, um alle bewilligungsfähigen Anträge auch positiv bescheiden zu können.
 
Antragsvordrucke für die diesjährige Förderung und die Richtlinie sind im Internet unter www.lkspn.de zu finden, oder können über den Fachbereich selbst bezogen werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2010.
 
 
Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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