Pressemitteilung Nr. 44/2021, 11.02.2021
Bundesministerium für Wirtschaft informiert zur Corona-Wirtschaftshilfen
In einem Ratgeber des Bundesministeriums für Wirtschaft finden antragsberechtigte Unternehmen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, vereidigte Buchprüfer:innen und Rechtsanwält:innen Informationen zur dritten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ (von November 2020 bis Juni 2021).
Die Inhalte sind:
- Wer bekommt Corona-Überbrückungshilfe?
- Wie viel Corona-Überbrückungshilfe wird gezahlt?
- Wie läuft der Prozess?
- Sonderfälle
- Berechnung der rückwirkenden Kosten der Reisebranche
- Berechnung der rückwirkenden Kosten der Veranstaltungs- und Kulturbranche
- Sonderregelung für den Einzelhandel zu Abschreibungen
- Berechnung der rückwirkenden Kosten der Pyrotechnikbranche
Alle Informationen für Kultureinrichtungen, Unternehmen und Vereine sind gesammelt unter:
https://www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/informationen_coronavirus.html
Link zum Dokument: https://www.lkspn.de/media/file/corona/informationen/210209_faq_ueh3.pdf
Ansprechpartner für das Land Brandenburg:
Experten-Hotline für
•Steuerberater/ Buchprüfer/ Wirtschaftsprüfer… 030 –530 199 322
Zentrale Hotline für:
•Soloselbständige (Direktantrag)030 –1200 21 034
•allg. wirtschaftsbezogene Fragen 030 –12002 1031 / 1032
Kontakt bei Suche nach Steuerberatern:
•info@stbk-brandenburg.de(Steuerberaterkammer Brandenburg)
Kontaktformular unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
FAQs zu Hilfen und Beihilfefragen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa