Pressemitteilung Nr. 45/2021, 12.02.2021

Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa warnt vor dem Betreten von nicht freigegebenen Eisflächen

Laut dem Deutschen Wetterdienst ist gemäß der aktuellen Wetterlage mit Eisschichten auf Gewässern zu rechnen. Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa warnt ausdrücklich vor dem Betreten nicht freigegebener Eisflächen. Trotz anhaltender Frostperioden sind viele Eisflächen zu dünn; es droht Einbruch.

Besonders Kinder lassen sich vom glitzernden Eis zu unvorsichtigem Verhalten verleiten. Sie sollten jedoch nur auf freigegebenen Flächen und mit einer Aufsichtsperson zugefrorene Gewässer betreten. Ungeachtet der frostigen Temperaturen können Eisdecken wegen der Strömungsverhältnisse und damit einhergehender Hohlraumbildung nicht tragfähig sein.

Hinweise für das Betreten von Eisflächen:

  • Örtliche Hinweise ernst nehmen und beachten. Kindern müssen die Gefahren erklärt werden.
  • Einsame Ausflüge auf das Eis vermeiden – bei einem Unfall kann sonst gegebenenfalls niemand Hilfe leisten.
  • Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten! Wenn Sie bereits auf dem Eis sind: flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen und zum Ufer robben – mit möglichst wenig ruckartige Bewegungen.
  • Im Unglücksfall sofort den Notruf über die Nummer 112 rufen oder jemanden beauftragen, dass ein Notruf abgesetzt wird. Besonders bei unübersichtlichem Gelände kann ein Einweiser an einer verabredeten Stelle die Anfahrt der Rettungskräfte erleichtern.
  • Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten: Auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke stark schwanken und plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr.
In etwa vier Grad kaltem Wasser erschlaffen die Muskeln innerhalb weniger Minuten, der Körper verliert seine Bewegungsfähigkeit und die eingebrochene Person droht unterzugehen.
Verhaltenstipps für den Unglücksfall:
  • Wer einbricht, sollte versuchen, sich vorsichtig am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen.
  • Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
  • Helferinnen und Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Es gilt die Eigensicherung. Wenn vorhanden, sollten Leinen oder Schwimmwesten und genutzt werden.  Ausschau halten nach an Gewässern aufgehängten Rettungsringen.
  • Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Geeignet könnten Leitern, Bretter, Zäune oder Hockeyschläger sein. Die Hilfsmittel können ebenfalls der eingebrochenen Person zugeschoben werden. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste erleichtern die Rettung.
  • Gerettete in warme Decken, vorzugsweise Rettungsdecken oder Jacken hüllen, behutsam und langsam erwärmen – keinesfalls mit Schnee abreiben.
  • Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen.
Zudem weist der Landkreis darauf hin: Die winterliche Kulisse mit Schnee und Eis lädt zu Ausflügen mit Familie und Kindern ein. Dennoch gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen sowie Abstandsregelungen. Stichprobenartige Kontrollen können stattfinden.
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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