Pressemitteilung Nr. 199/10, 15.07.2010

Landkreis Spree-Neiße erlässt vorläufiges Wasserentnahmeverbot

Der Landkreis Spree-Neiße hat soeben per Allgemeinverfügung ein zeitlich beschränktes Wasserentnahmeverbot für private Wasserentnahmen aus der Spree und ihren Zuflüssen erlassen.
       
Von diesem Verbot betroffen sind die Städte Spremberg und Drebkau, die Gemeinden Neuhausen/Spree und Kolkwitz sowie die Ämter Peitz und Burg (Spreewald).
 
Die aktuelle Abflusssituation in den Fließgewässern und die anhaltende trockene Wetterlage machen Maßnahmen erforderlich, um ein weiteres Absinken der Wasserspiegel zu verhindern und gleichzeitig einen ökologischen Mindestabfluss unterhalb des Spreewaldes zu gewährleisten.
 
Die Behörde weißt ausdrücklich darauf hin, dass von diesem Verbot keine wasserrechtlich zugelassenen Wasserentnahmen für landwirtschaftliche Beregnungszwecke betroffen sind.
 
Weiterhin lässt die Untere Wasserbehörde auch den Anliegern der Fließgewässer zwei kleine Zeitfenster – von 5:00 bis 8:00 Uhr und von 20:00 bis 22:00 Uhr – offen, in denen Wasser entnommen werden darf. Sie appelliert allerdings an eine sparsame Verwendung des in diesen Tagen so kostbaren Wassers.
 
Wie lange dieses Wasserentnahmeverbot aufrecht erhalten werden soll steht indes noch nicht fest. In Abhängigkeit der meteorologischen Situation wird gemeinsam mit dem Landesumweltamt Brandenburg über die weiteren Schritte entschieden.
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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