Pressemitteilung Nr. 47/2021, 15.02.2021

SARS-CoV-2-Virus: Bestimmungen zur der Quarantäne für Erkrankte, Verdachts- und Kontaktpersonen der ersten Kategorie gelten bis einschließlich 7. März 2021

Da sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa weiterhin auf einem hohen Niveau stabilisiert hat, wird die am 14.02.2021 bekanntgegebene Allgemeinverfügung bis zum 07.03.2021 verlängert. § Die gesetzliche Grundlage bildet 26 Abs. 1 Satz 1 der Sechsten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 6. SARS-CoV-2-EindV) vom 12. Februar 2021 (GVBl. Bbg. II Nr. 16) i. V. m. §§ 28 Absatz 1, 28a, 29 und 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
 
Demgemäß müssen sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Personen nach dem positiven Testbefund für 10 Tage in Quarantäne begeben – auch wenn sie keine Symptome zeigen. Dieselbe Dauer gilt für Menschen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten und für die das Gesundheitsamt bzw. ein Arzt eine Testung angeordnet hat oder bereits vorgenommen wurde. Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind hingegen angewiesen, sich 14 Tage häuslich abzusondern. Dabei ist unerheblich, ob sie mit dem nachweislich Infizierten in einem Haushalt leben oder nicht.
 
Hinweis: Sofern Kinder und Jugendliche in der Schule, der Kita oder dem Hort Kontakt zu einem bestätigten Fall von SARS-CoV-2 hatten und die Eltern entweder per E-Mail durch das Gesundheitsamt oder auf der Internetseite der Schule, der Kita oder dem Hort auf den Infektionsfall hingewiesen wurden, gelten diese Kinder und Jugendlichen ebenfalls als Kontaktperson der Kategorie I.
 
Dauer der Quarantäne im Überblick
 
Die Quarantäne beginnt
 

  1. für Erkrankte (auch ohne Symptome) ab dem Tag des positiv bestätigtem Testergebnis. Sie endet mit Ablauf von 10 Tagen nach Erhalt des Testergebnisses und Vorliegen von Symptomfreiheit. Sollten 48 Stunden vor Ablauf des Quarantänezeitraumes noch Symptome vorliegen, endet die Quarantäne nicht. In diesem Fall ist zwingend wegen der Festlegung des anschließenden Quarantänezeitraumes mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen.
  2. für Verdachtspersonen mit der Mitteilung des Gesundheitsamtes über die Anordnung der Testung. Wenn eine solche Anordnung nicht erfolgt ist, unverzüglich nach Vornahme der Testung. Die Quarantäne endet mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Ist das Testergebnis der Verdachtsperson positiv, wird die Quarantäne fortgesetzt. Es gelten dann die Regelungen für Erkrankte. Die Dauer der Quarantäne beträgt 10 Tage nach Testabnahme.
  3. für Kontaktpersonen der Kategorie I, die in demselben Haushalt mit einem bestätigten Erkrankten leben, mit dem Tag des positiven Testes dieses Erkrankten. Sie endet mit Ablauf von 14 Tagen. Sollte während dieser Zeit ein weiterer Infektionsfall im eigenen Haushalt auftreten, ist Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufzunehmen.
  4. für Kontaktpersonen der Kategorie I, die nicht im Haushalt mit einem bestätigten Erkrankten leben, mit dem Tag des letzten Kontakts zu einem positiv bestätigten Erkrankten. Die Quarantänezeit endet mit Ablauf von 14 Tagen und Vorliegen von Symptomfreiheit.
 
Unaufgeforderte Quarantäne von Erkrankten, Verdachts- und Kontaktpersonen
 
Folgende Bürgerinnen und Bürger haben sich – ohne weitere Anordnung – selbstständig in häusliche Quarantäne zu begeben:
 
  • alle Personen, die positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet wurden (Erkrankte),
  • alle Personen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, und für die entweder das Gesundheitsamt eine Testung auf SARS-CoV-2 angeordnet hat oder die sich aufgrund der Erkrankungszeichen nach ärztlicher Beratung einer Testung auf SARS-CoV-2 unterzogen haben (Verdachtspersonen),
  • alle Personen, denen vom Gesundheitsamt, auf Veranlassung des Gesundheitsamtes oder nach ärztlicher Beratung von einem Arzt oder einer Ärztin mitgeteilt wurde, dass sie aufgrund eines engen Kontaktes zu einem bestätigten Fall von SARS-CoV-2 Kontaktpersonen der Kategorie I sind (Kontaktperson der Kategorie I),
  • Kinder und Jugendliche, die in der Schule, der Kita oder dem Hort Kontakt zu einem   bestätigen Fall von SARS-CoV-2 hatten und deren Eltern entweder per E-Mail durch das Gesundheitsamt oder auf der Internetseite der Schule, der Kita oder dem Hort auf den Infektionsfall hingewiesen wurden (Kontaktperson der Kategorie I).
 
Weiterhin gilt: Positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen:
  • die Anschrift des gewählten Aufenthaltsortes während der Quarantäne
  • Personen mit Vorname, Nachname und (soweit möglich) Adresse oder Telefonnummer, mit denen sie in den letzten 2 Tagen vor Symptombeginn bis zum Beginn der Quarantäne persönlichen Kontakt gehabt gehabt haben
Die Bekanntgabe kann formlos per E-Mail an Corona-Hotline@lkspn.de erfolgen, telefonisch unter der Nummer 03562 69 75 40
 
oder postalisch an:
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Gesundheitsamt
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) erfolgen.
 
Zudem steht auf der Internetseite des Landkreises ein Kontaktformular für die Quarantänemeldung zur Verfügung unter: www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/kontaktformular-gesundheitsamt.html
Das Formular kann online ausgefüllt oder per PDF heruntergeladen werden.
 
Erkrankte sind darüber hinaus verpflichtet, die Personen, mit denen sie in diesem Zeitraum persönlichen Kontakt gehabt haben, von sich aus zu benachrichtigen.
 
Auf Verlangen bestätigt das Gesundheitsamt schriftlich Beginn und Ende der häuslichen Quarantäne.
 

Ausnahmen von der Quarantänepflicht
 
Handelt es sich bei der Kontaktperson der Kategorie I um medizinisches Personal, Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen oder Personal der kritischen Infrastruktur (Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz und sonstigen vergleichbaren Berufsgruppen), können durch gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes Ausnahmen von der Dauer und dem Umfang der Quarantänepflicht festgelegt werden, wenn
 
  1. durch den Arbeitgeber ein relevanter Personalmangel schriftlich nachgewiesen wurde, der den beruflichen Einsatz dieser Kontaktperson der Kategorie I erfordert und
  2. die Kontaktperson der Kategorie I frei von Symptomen ist.
 
Verhaltensregeln während der Quarantäne
 
Erkrankten, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I ist es für die gesamte Dauer der Quarantäne untersagt,
 
  • die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes des Landkreises Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-Nysa zu verlassen. Dies gilt nicht, sofern ein Verlassen der Wohnung zum Schutz von Leben oder Gesundheit zwingend erforderlich ist (z. B. Hausbrand, medizinischer Notfall),
  • Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören,
  • persönlichen Kontakt zu anderen häuslich isolierten Personen oder zu Erkrankten aus anderen Haushalten zu haben,
  • Schulen, Kitas oder Horte zu betreten, sofern sie das Zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Ist ein persönlicher Kontakt mit anderen Personen unumgänglich, haben Erkrankte, Verdachtspersonen oder Kontaktpersonen der Kategorie I die anderen Personen vorab ausdrücklich auf das (mögliche) Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 hinzuweisen. Bei dem unumgänglichen Kontakt ist ein Mund-Nasen-Schutz (Mindeststandard FFP2) enganliegend zu tragen und der Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren.
  • Erkrankte, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I haben im Haushalt nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern einzuhalten. Eine zeitliche Trennung kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten zu verschiedenen Zeiten eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Erkrankten sich in einem anderen Raum als die übrigen Haushaltsmitglieder aufhalten.
  • Möglicherweise kontaminierte Abfälle (zum Beispiel benutzte Taschentücher, Küchenabfälle, Materialen, die zum Abdecken von Mund oder Nase verwendet wurden) sind in der Restmülltonne zu entsorgen. Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit dem kontaminierten Abfall beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind. Die Müllsäcke sind direkt in Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (zum Beispiel Keller).
Die vollständige Allgemeinverfügung ist verfügbar unter:
https://www.lkspn.de/media/file/satzungen/allgemeinverfuegungen/2021/av_quarant%C3%A4ne.pdf
 
Formulare
 
Antrag Ermöglichung der Fortsetzung von Tätigkeiten in Bereichen der kritischen Infrastruktur
https://www.lkspn.de/media/file/corona/antraege/antrag_fortfuehrung_taetigkeit_.pdf
 
Antrag auf Teilquarantäne
https://www.lkspn.de/media/file/corona/antraege/antrag_teilquarantaene.pdf
 


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