Pressemitteilung Nr. 212/10, 04.08.2010
Wasserentnahmeverbot aufgehoben
Gemäß § 45 Abs. 2 BbgWG in Verbindung mit § 44 BbgWG wird die am 17.7.2010 erlassene befristete Einschränkung des Anliegergebrauchs zur Entnahme von Wasser aus der Spree und ihren Zuflüssen mit sofortiger Wirkung
aufgehoben.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße