Pressemitteilung Nr. 219/10, 11.08.2010

Warnung vor dem Betreten der Hochwasseranlagen

Der Polizeischutzbereich Cottbus/Spree-Neiße und die Leitung des Katastrophenschutzes des Landkreises Spree-Neiße machen aus gegebenen Anlass nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass das Betreten der Deichanlagen und der Schutzbereiche von Neiße und Spree nur den eingewiesenen Deichläufern und Kräften des Katastrophenschutzes gestattet ist.
Die Deichanlagen sind Gefahrenbereiche und dürfen allein von den operativen Kräften betreten und befahren werden, die Sie durch Ihr Verhalten in Ihrer Arbeit behindern.

Bitte beachten Sie, dass ein Hochwasser zwar ein faszinierendes Ereignis ist, Sie sich selbst aber höchster Gefahr aussetzen und auch die Schutzanlagen beschädigen können.

Eine Haftung Ihrerseits für den entstandenen Schaden können wir dann nicht ausschließen.

Schober
Leiter Stab „Hochwasser“
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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