Pressemitteilung Nr. 101/01, 17.05.2001

Über rechtsextreme Gewalttaten und Konsequenzen des Staates

Gesprächsrunde im Kinder- und Jugendheim Spremberg Im Rahmen der heiminternen Jugendclubarbeit in unserer Einrichtung äußerten unsere Jugendlichen recht großes Interesse an einer Gesprächsrunde zur Thematik "Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit". Auch wir leben an der Gesellschaft nicht vorbei und hatten in der Vergangenheit bedingt durch einzelne Jugendliche immer wieder Gespräche und Diskussionen zu diesem Thema. Angeregt durch ein Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport gab es eine Information zu einer Initiative des deutschen Richterbundes. Angesichts der gewalttätigen Akte mit rechtsextremen Hintergrund hatte sich der Richterbund entschieden, Vorträge und Diskussionen für Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen anzubieten. Als Ansprechpartner für unsere Bezirksgruppe Cottbus wurde Herr Küster, Richter am Amtsgericht Cottbus, benannt. Herr Küster erklärte sich sofort zu einer Gesprächsrunde bei uns am 09. Mai 2001 bereit und brachte dazu Herrn Kleemann mit, der als Rechtsanwalt in Cottbus tätig ist und in seiner Praxis mit solchen jugendlichen Straftätern zu tun hat. Unsere Jugendlichen hatten vorher gemeinsam mit unserer Jugendpraktikantin Fragen und Schwerpunkte notiert, die für sie von besonderem Interesse waren. So konnten sich unsere Gäste bereits vorher gut orientieren. Über die Begriffserklärung "Rechtsextremismus", die Erläuterung zu den verschiedenen Gruppierungen und der verfassungsrechtlich geschützten Würde eines jeden Menschen kamen wir schnell zu Gewalttaten, Reaktionen und Konsequenzen des Staates, der Polizei, des Verfassungsschutzes und der Gerichtsbarkeit. Sichtlich überrascht waren einige Mädchen und Jungen über Praxisbeispiele und der vom Gericht ausgesprochenen harten Strafen, die es schon für jugendliche Täter ab 14 Jahren gab - denken doch immer noch viele, es passiere ihnen beim ersten oder zweiten Mal nichts, ähnlich wie z. B. bei Ladendiebstählen oder anderen Straftaten, die meist erst durch die Auflage von Sozialstunden geahndet werden. Der Unterschied zu Gewalttaten mit einem rechtsextremen Hintergrund auch für Jugendliche wurde sowohl in der Strafverfolgung als auch bei der Bemessung der Strafhöhe und -härte sehr deutlich. Sehr aufgeschlossen und ehrlich äußerten sich bei dieser Veranstaltung einige Jugendliche, die bereits erste Erfahrungen mit Polizei und Gericht gemacht haben. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten war es, die verschiedenen Meinungen anzuhören und sich im Gespräch auseinanderzusetzen. Am Ende entstand doch der Eindrcuk, dass einzelne Jugendliche durch bestimmte Argumente zum Nachdenken und Weiterdiskutieren angeregt wurden. Mit Interesse wurden auch die Vorschläge von Herrn Küster und Herrn Kleemann aufgenommen, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen oder sich eine Haftanstalt anzusehen. Mit einem Blumenstrauß bedankten sich die 16-jährigen bei den Gesprächspartnern für die interessanten Informationen.


A. Porzberg, Heimleiterin des Kinder- und Jugendheims Spremberg
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