Pressemitteilung Nr. 85/2021, 23.03.2021
Inzidenz steigt über 100 – Rücknahme von Lockerungen im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ab Mittwoch, den 24.03.2021
Laut den Veröffentlichungen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit liegen im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa am Samstag, den 20.03.2021, Sonntag, den 21.03.2021 und Montag, den 22.03.2021, also an drei zusammenhängenden Tagen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ mehr als 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus vor.
Daher gelten ab Mittwoch, 24. März 2021, verschärfte Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Folgende Schutzmaßnahmen sind zu beachten:
Daher gelten ab Mittwoch, 24. März 2021, verschärfte Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Folgende Schutzmaßnahmen sind zu beachten:
- Die 2-Haushalte-Regelung wird wieder umgestellt auf: 1 Haushalt + eine haushaltsfremde Person (Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen)
- Die Durchführung von privaten Zusammenkünften sowie sonstigen Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (Freizeitveranstaltungen) ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet
- Der Einzelhandel, für den Einkaufen mit Terminvergabe möglich war, wird wieder geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen wird der Einzelhandel des täglichen Bedarfs (z.B. Einkaufsmärkte, Drogerien)
- Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel wird auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.
- Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken werden bzw. bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
U.a. Baumärkte, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte sowie körpernahe Dienstleistungen dürfen geöffnet bleiben. Eine vollständige Auflistung der nicht von der Schließungsanordnung betroffenen Einzelhandelsgeschäfte ist § 8 Abs. 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV des Landes Brandenburg zu entnehmen.
Die Schutzmaßnahmen gelten für die Dauer von mindestens 14 Tagen und somit mindestens bis einschließlich 6. April 2021.
Die öffentliche Bekanntmachung mit den damit verbundenen Einschränkungen für den Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa wird heute auf der Website des Landkreises veröffentlicht.
Die Schutzmaßnahmen gelten für die Dauer von mindestens 14 Tagen und somit mindestens bis einschließlich 6. April 2021.
Die öffentliche Bekanntmachung mit den damit verbundenen Einschränkungen für den Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa wird heute auf der Website des Landkreises veröffentlicht.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa