Pressemitteilung Nr. 103/01, 22.05.2001

Sperrmüllsammlung und ihre Hinterlassenschaften

Seit mehreren Jahren erhalten alle Bürger der Stadt Forst (Lausitz)den Abfallkalender mit den Terminen, Tourenplänen sowie Informationen zur Abfallentsorgung im Landkreis Spree-Neiße. So wird der Bürger auf den Seiten 22 und 23 darüber informiert, welcher Abfall zum Sperrmüll gehört. Nun trafen in den letzten Tagen im Landkreis vermehrt Meldungen über nicht vollständig beräumte Sperrmüllstandorte ein. Was die Mitarbeiterinnen des zuständigen Umweltamtes feststellten, waren jedoch keine Sperrmüllabfälle, vielmehr scheinen sich einige Forster Bürger all der Dinge günstig entledigen zu wollen, die eben nicht zum Sperrmüll gehören, vielleicht mit dem Gedanken, so einige Müllmarken zu sparen. Auch sind die Gartensparten der Wehrinselstraße und Garagenbesitzer aus der Schützen- und Sorauer Straße wieder unangenehm aufgefallen, obwohl ihnen aus den vorangegangenen Jahren bekannt sein dürfte, dass sie nicht berechtigt sind, Sperrmüll abzustellen. Wir weisen nochmals darauf hin, dass der durch den Landkreis beauftragte Entsorger nur den tatsächlichen Sperrmüll entsorgt. Sämtliche nicht zum Sperrmüll gehörende Abfälle sind von den verursachenden Bürgern wieder einzusammeln. Bei Verstößen gegen § 9 der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Spree-Neiße können Geldbußen in einer Höhe bis zum Doppelten der Entsorgungskosten geahndet werden. Jeder Bürger sollte seinen Sperrmüll nur direkt vor seinem Grundstück bzw. die Mieter vor ihrem Hauseingangsbereich abstellen. Das Umweltamt wird in den verbleibenden Tagen der Sperrmüllsammlung vermehrt Kontrollen durchführen und hofft auf die Unterstützung der Forster Bürger, denn Forst (L.) sollte doch die "Stadt der Rosen" bleiben.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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