Pressemitteilung Nr. 105/2021, 14.04.2021
Inzidenz steigt über 200 – weitere Einschränkungen im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ab Mittwoch, dem 14.04.2021
Laut den Veröffentlichungen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit sind im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa am Montag, dem 12.04.2021, kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus erfolgt.
Ab heute, 14. April 2021, sind nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Siebte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung Versammlungen grundsätzlich untersagt.
Von diesem Verbot kann nach Absatz 3 im Einzelfall eine Ausnahme erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist, wobei mit steigender Inzidenz und damit einhergehendem erhöhten Infektionsrisiko der Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei der vorzunehmenden Abwägung mit dem Versammlungsrecht zunehmende Bedeutung erlangt.
Dieses Verbot mit Ausnahmevorbehalt gilt auch für die Durchführung von Autokorsen.
Ab heute, 14. April 2021, sind nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Siebte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung Versammlungen grundsätzlich untersagt.
Von diesem Verbot kann nach Absatz 3 im Einzelfall eine Ausnahme erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist, wobei mit steigender Inzidenz und damit einhergehendem erhöhten Infektionsrisiko der Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei der vorzunehmenden Abwägung mit dem Versammlungsrecht zunehmende Bedeutung erlangt.
Dieses Verbot mit Ausnahmevorbehalt gilt auch für die Durchführung von Autokorsen.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa