Pressemitteilung Nr. 174/2021, 21.06.2021
Landkreis erlässt vorläufiges Wasserentnahmeverbot
... für die Städte Spremberg/Grodk und Drebkau/Drjowk, die Gemeinden Neuhausen/Spree und Kolkwitz/Gołkojce sowie die Ämter Peitz und Burg (Spreewald)
Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa erlässt mit der Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung (Amtsblatt 35/2021) ab 21. Juni 2021 ein zeitlich befristetes Wasserentnahmeverbot für private Wasserentnahmen.
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr untersagt.
Von diesem Verbot betroffen sind die Städte Spremberg/Grodk und Drebkau/Drjowk; die Gemeinden Kolkwitz/Gołkojce und Neuhausen/Spree sowie die Ämter Peitz und Burg (Spreewald).
Ausnahmen von dieser Allgemeinverfügung können bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden.
Die geringen Niederschläge und relativ hohen Temperaturen haben die Wasserstände im Spreegebiet stark zurückgehen lassen, so dass die relevanten Abflüsse in den letzten Tagen unter die Schwellenwerte fielen. Dadurch sind sowohl die Wasserqualität als auch die Lebewesen in den Gewässern gefährdet. Eine Verbesserung der meteorologisch-hydrologischen Situation ist vorerst nicht abzusehen.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die Untere Wasserbehörde überwacht. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit über entsprechende Bußgelder bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden.
Wie lange dieses Wasserentnahmeverbot aufrechterhalten wird, steht indes noch nicht fest. In Abhängigkeit der meteorologischen Situation wird gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt Brandenburg über die weiteren Schritte entschieden.
Die ausführliche Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite unter www.lkspn.de -> Aktuelles -> Aktuelles aus dem Landkreis -> Amtsblatt eingesehen werden.
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr untersagt.
Von diesem Verbot betroffen sind die Städte Spremberg/Grodk und Drebkau/Drjowk; die Gemeinden Kolkwitz/Gołkojce und Neuhausen/Spree sowie die Ämter Peitz und Burg (Spreewald).
Ausnahmen von dieser Allgemeinverfügung können bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden.
Die geringen Niederschläge und relativ hohen Temperaturen haben die Wasserstände im Spreegebiet stark zurückgehen lassen, so dass die relevanten Abflüsse in den letzten Tagen unter die Schwellenwerte fielen. Dadurch sind sowohl die Wasserqualität als auch die Lebewesen in den Gewässern gefährdet. Eine Verbesserung der meteorologisch-hydrologischen Situation ist vorerst nicht abzusehen.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die Untere Wasserbehörde überwacht. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit über entsprechende Bußgelder bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden.
Wie lange dieses Wasserentnahmeverbot aufrechterhalten wird, steht indes noch nicht fest. In Abhängigkeit der meteorologischen Situation wird gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt Brandenburg über die weiteren Schritte entschieden.
Die ausführliche Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite unter www.lkspn.de -> Aktuelles -> Aktuelles aus dem Landkreis -> Amtsblatt eingesehen werden.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa