Pressemitteilung Nr. 123/11, 02.05.2011

Übergangsregelungen beim Kulturlandschaftsprogramm Brandenburg

Die Finanzmittel aus den EU-Fonds werden jeweils in siebenjährigen Förderperioden auf die Mitgliedsstaaten verteilt und stellen einen erheblichen Anteil des Gesamthaushalts der EU dar. Die aktuelle Förderperiode begann 2007 und endet 2013. Für den Übergang in die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 haben die Verhandlungen begonnen. Aufgrund fehlender Festlegungen für den Start in die neue Förderperiode werden Übergangsregelungen für Antragssteller in den Kulturlandschaftsprogrammen (KULAP) vorbereitet.
 
Brandenburg hat sich entschlossen, 2011 zwar Erweiterungsanträge für die laufenden fünfjährigen Agrarumweltmaßnahmen entgegen zu nehmen, Neuanträge allerdings nicht zuzulassen. Wie alle Bundesländer so bereitet sich Brandenburg auf den Übergang in die neue Förderperiode vor und beantragt in Brüssel die Verlängerung der in den Betrieben laufenden, fünfjährigen Agrarumweltmaßnahmen bis an das Ende dieser Förderperiode. Damit wird den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben Planungssicherheit bis an die neue Förderperiode heran gegeben.
 
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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