Pressemitteilung Nr. 124/01, 21.06.2001

Strukturänderung in der Kreisverwaltung

Mit Wirkung vom 02.07.2001 wird auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses Nr. 292-32/01, DS 401 vom 11.04.2001 der Fachbereich Wirtschafts- und Strukturförderung in der Verwaltung des Landkreises Spree-Neiße gebildet. Auf dieser Grundlage ändert sich mit Datum vom 02.07.2001 die Aufgabenzuordnung für folgende Ämter: Das Amt für Wohnungsbauförderung und Wohngeld wird aufgelöst. Das Sachgebiet Wohngeld wird komplett (Stellen und Personen) dem Sozialamt zugeordnung. Die Wohngeldanträge sind zukünftig an das Sozialamt, Sachgebiet Wohngeld zu richten. Die Mitarbeiter des Sachgebietes Wohngeld sind örtlich weiterhin in den bisherigen Räumen erreichbar. Gleiches gilt für die telefonische Erreichbarkeit. Die Aufgabenstellung der Wohnungsbauförderung ist als Sachgebiet dem Fachbereich Wirtschafts- und Strukturförderung zugeordnet. Der Fachbereich ist in die Sachgebiete Wirtschaftsförderung und Strukturförderung gegliedert. Im Sachgebiet Wirtschaftsförderung sind die Aufgaben Wirtschafts- und Verkehrsförderung gebündelt. Im Sachgebiet Strukturförderung werden die Aufgaben der EU-Förderung und der Wohnungsbauförderung wahrgenommen. Die Anträge auf EU-Fördermittel bzw. Wohnungsbaufördermittel sind zu richten an den Fachbereich Wirtschafts- und Strukturförderung, Sachgebiet Strukturförderung. Die Mitarbeiter sind ebenfalls örtlich weiterhin in den bisherigen Räumen erreichbar. Gleiches gilt für die telefonische Erreichbarkeit.


Dr. Schönherr - Dezernent 1
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