Pressemitteilung Nr. 193/2021, 26.07.2021
Einhaltung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist notwendig
Beachtung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Aufgrund der Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wurde die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen am 15.07.2021 angeordnet.
Weil die Umsetzung dieser Maßnahmen das Infektionsgeschehen im Landkreis wesentlich beeinflusst, hält der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa alle Bürgerinnen und Bürger zur Beachtung der Vorgaben an. Betroffen von Einschränkungen und entsprechenden Maßnahmen sind neben den Jägern und Landwirten auch die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemarkungen in den Sperrzonen und Kerngebieten.
„Derzeit können Waldgebiete und offene Landschaften in den betroffenen Gebieten aufgrund des Betretungsverbotes nicht zur Naherholung genutzt werden. Durch Pilzsucher, Beerensammler und Spaziergänger kann das ASP-Virus in andere Gebiete eingetragen werden“, begründet Dr. Helfried Kröber, Amtstierarzt des Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa, die Maßnahmen. „Zudem können Wildschweine durch Menschen im Wald beunruhigt reagieren. Die aktuelle Lage erfordert jedoch möglichst wenig Bewegung der Schwarzwildrotten im Areal“, so Dr. Kröber weiter.
Abhängig von der Zuordnung zu der jeweiligen Sperrzone oder Kerngebiet gelten für Bürgerinnen und Bürger in den Gemarkungen folgende Anordnungen:
In der Sperrzone II SPN-Nord (Atterwasch, Bärenklau, Grano/Granow, Groß Drewitz, Krayne, Lauschütz, Lübbinchen, Pinnow, Reicherskreuz, Schenkendöbern, Sembten, Staakow und Guben, einschl. Bresinchen, Deulowitz und Guben) gilt:
- Hunde sind an der Leine zu führen
- Hunde sind an der Leine zu fhren
- das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft ist verboten
- Ausnahmen: Gefahr in Verzug, Privatflächenbesitzer, Durchgangsverkehr auf öffentlichen Straßen und Radwegen
Das Kerngebiet SPN-Nord wird darüber hinaus von einer weißen Zone (Atterwasch, Bärenklau, Bresinchen, Deulowitz, Grano, Groß Drewitz, Guben, Krayne, Lübbinchen, Pinnow, Schenkendöbern) umschlossen. Hier gilt:
- Hunde sind an der Leine zu führen
- Hunde sind an der Leine zu führen
- Hunde sind an der Leine zu führen
- das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft ist verboten
- Ausnahmen: Gefahr in Verzug, Privatflächenbesitzer, Durchgangsverkehr auf öffentlichen Straßen und Radwegen
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa