Pressemitteilung Nr. 261/2021, 11.10.2021
Angeln in ausgewählten Gewässern in den ASP-Restriktionszonen möglich
Landkreis erteilt Ausnahmegenehmigung und bittet Angler um Schließung der Tore
Die zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) veröffentlichten Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa vom 15. Juli 2021 untersagt die Betretung und Befahrung von Waldflächen im Gefährdeten Gebiet sowie im Kerngebiet.
Für registrierte Anglerinnen und Angler gilt jedoch seit Samstag, dem 18. September 2021 eine Ausnahmegenehmigung für folgende Gewässer:
- Ziegeleiteich, Simmersdorf (C 06-105)
- Faberteich, Simmersdorf (C 06-104)
- Neiße (C 06-200), sofern sich die Zugangsstellen in räumlicher Nähe zu einer Ortslage befinden und auf öffentlichen Wegen erreichbar sind
- Zeigeleiteich, Klein Kölzig (C 06-122)
- Aufzuchtteich und Sandbank (C 06-123)
- Badeteich und Schwarzer See, Döbern (C 06-108)
- Badesee Eichwege (C 06-118)
- Badeteich, Tschernitz (C 12-113, auch Lohnteich Tschernitz genannt)
Die Nutzung der aufgeführten Gewässer ist nur unter Einhaltung von Auflagen möglich. Beispielsweise gilt die Ausnahmegenehmigung ausschließlich für Anglerinnen und Angler, nicht aber für etwaige Begleitpersonen.
Unter die Auflagen fällt auch das Schließen der vorhandenen Tore beim Passieren der Wildabwehrzäune zur Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen.
„Bedauerlicherweise mussten wir in den vergangenen Wochen feststellen, dass die Tore der Schutzzäune häufig offenstehen gelassen werden. Damit werden die Festzäune als Wildschweinbarriere quasi unwirksam, denn potenziell infiziertes Schwarzwild kann die jeweilige Restriktionszone ungehindert verlassen und somit das Virus in weitere Gebiete unseres Landkreises einbringen“, erklärt Spree-Neiße-Landrat Harald Altekrüger. „Daher möchte ich auch die Anglerinnen und Angler zum Schließen der Tore anhalten. Nur so können unsere Maßnahmen Wirkung zeigen und größeren Schaden durch die Ausbreitung des ASP-Virus verhindern.“
Zudem werde es künftig engmaschigere Kontrollen an den Toren entlang der Schutzzäune geben, kündigt Landrat Harald Altekrüger an. Um die Genehmigungen für Angehörige des Angelsports weiterhin aufrechtzuerhalten, brauche es unbedingt das verlässliche Handeln der Anglerinnen und Angler.
Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie unter www.lkspn.de. Die Ausnahmegenehmigung zum Angeln in Gewässern ist als Dokument unter www.lkspn.de, in der Rubrik Afrikanische Schweinepest, Formulare und Anträge, zu finden.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa