Pressemitteilung Nr. 278/2021, 29.10.2021

Geflügelpest auf dem Vormarsch in Brandenburg

Ausbruch in Geflügelbeständen in Spree-Neiße jederzeit möglich

Nachdem bereits zahlreiche infizierte Wildvögel in diesem Jahr in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern festgestellt wurden, steigt das Risiko eines Eintrages der Geflügelpest auch im Spree-Neiße-Kreis.

„Aufgrund des aktuellen Seuchengeschehens in Deutschland, ist in unserem Landkreis zu jedem Zeitpunkt ein Ausbruch der Vogelgrippe möglich. Daher müssen sich die Landwirte und Geflügelhalter in der Region auf die derzeitige Lage einstellen“, sagt Landrat Harald Altekrüger. „Konkret bedeutet dies, vorgeschriebeneBiosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und einzuhalten. Eine risikobasierte Aufstallung zum Schutz vor einem Eintrag der Geflügelpest in Hausgeflügelhaltungen ist in diesem Winter wieder sehr wahrscheinlich“, so der Landrat weiter.

Weiterhin wird mit Hilfe des Geflügelpest-Monitorings in der Wildvogelpopulation und Hausgeflügel die Ausbreitung der auch als Vogelgrippe bekannten Tierseuche in der Region beobachtet. Halterinnen und Halter von Kleinstbeständen werden ebenfalls dazu angehalten auf die Sicherung der Ein- und Ausgänge gegen unbefugten Zutritt zu achten. Das Tragen von Einwegkleidung sowie die Desinfektion von Händen und Schuhen stellen zusätzliche Schutzmaßnahmen dar. 
„Das Infektionsgeschehen im vergangenen Herbst war schwer. Angesichts des bevorstehenden Winters müssen wir erneut sehr aufmerksam sein. Eine Einschleppung des hochgradig ansteckenden Erregers in Geflügelbestände ist folgenschwer und sollte unbedingt verhindert werden“, betont Spree-Neiße-Landrat Harald Altekrüger.

Am 29. Dezember 2020 war es zu einem Fall von Vogelgrippe in einem Kleinstbestand im Landkreis in der Gemeinde Schenkendöbern gekommen. Damals wurde der Erregertyp H5N8 nachgewiesen. Neben der Schaffung eines Sperrbezirkes im Radius von drei sowie eines Beobachtungsgebietes im Radius von zehn Kilometern mussten alle Tiere des betroffenen Geflügelbestandes fachgerecht getötet und unschädlich beseitigt werden. Die daraus resultierenden seuchenrechtlichen Sperrmaßnahmen galten bis zum Mai 2021.

Momentan dominieren die Subtypen H5 und H7 der Aviären Influenza. Diese Variante der anzeigepflichtigen Tierseuche geht mit einem schweren Verlauf der Erkrankung bei dem betroffenen Geflügel einher und kann in großen Geflügelbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen. Fälle von Übertragungen auf den Menschen sind bisher nicht bekannt.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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