Pressemitteilung Nr. 291/2021, 05.11.2021
Öffentliche Bekanntmachung über die Überschreitung von 100 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen
Der Landrat des Landkreises
Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
verkündet folgende Bekanntmachung
Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
verkündet folgende Bekanntmachung
Laut den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts sind im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ am Sonntag den 31.10.2021 161,0, am Montag, den 01.11.2021 166,4 und am Dienstag, den 02.11.2021 168,1 Neuinfektionen erfolgt (Sieben-Tage-Inzidenz). Damit liegt im Gebiet des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa am Dienstag, den 02.11.2021 ununterbrochen drei Tage lang eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus vor.
Entsprechend § 23 Abs. 5a der Dritten Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung- 3. SARS-CoV-2-UmgV), vom 15.09.2021 (GVBl. II/21, Nr. 83), in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vom 02.11.2021 (GVBl II/21, Nr. 87) gebe ich diese Tatsache öffentlich bekannt.
Nach § 23 Abs. 5a Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa für Beschäftigte in Einrichtungen nach § 23 Abs. 1 Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung, mit Ausnahme von Krankenhäusern, die Testpflicht abweichend von Absatz 5 an jedem Tag, an dem die oder der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist.
Forst (Lausitz)/Baršć, den 05.11.2021
Entsprechend § 23 Abs. 5a der Dritten Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung- 3. SARS-CoV-2-UmgV), vom 15.09.2021 (GVBl. II/21, Nr. 83), in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vom 02.11.2021 (GVBl II/21, Nr. 87) gebe ich diese Tatsache öffentlich bekannt.
Nach § 23 Abs. 5a Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa für Beschäftigte in Einrichtungen nach § 23 Abs. 1 Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung, mit Ausnahme von Krankenhäusern, die Testpflicht abweichend von Absatz 5 an jedem Tag, an dem die oder der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist.
Forst (Lausitz)/Baršć, den 05.11.2021
Harald Altekrüger
Landrat
Landrat
Die Bekanntmachung wurde am 05.11.2021 auf der Internetseite des Landkreises www.lkspn.de veröffentlicht (zugänglich gemacht).
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa