Pressemitteilung Nr. 08/12, 11.01.2012

Kampfmittelfreiheitsbescheinigung erforderlich

Aus aktuellem Anlass informiert die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Spree-Neiße, dass für den Ort Neuhausen bei neu einzureichenden Bauanträgen eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung erforderlich ist. Diese Bescheinigung ist der Bauaufsichtsbehörde mit Baubeginn vorzulegen.
 
Unter www.landkreis-spree-neisse.de -> Bürgerservice -> Formular und Antragsservice (FB Bauordnung) kann die Karte der Verdachtsflächen für den Ort Neuhausen eingesehen werden.
 
Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
Seite zurück