Pressemitteilung Nr. 188/12, 05.07.2012

Haushalt 2012 genehmigt

Mit Schreiben vom 28.06.2012 hat das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg das Ergebnis der Prüfung der eingereichten Haushaltsunterlagen für das Jahr 2012 mitgeteilt und das Haushaltssicherungskonzept unter Erteilung von Auflagen genehmigt.
 
Damit erlangt der Haushalt des Landkreises für das Jahr 2012 mit der für den 14.07.2012 im Amtsblatt vorgesehenen Veröffentlichung Rechtskraft.
 
Dies ermöglicht dem Landkreis den Beginn bzw. die Fortsetzung von wesentlichen Vorhaben im investiven Bereich insbesondere die Durchführung der Erweiterungsbaumaßnahmen am Gymnasium Spremberg.
 
Außerdem sind damit die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Zuschüsse an Träger z.B. in den Bereichen Jugend, Sport und Soziales im Rahmen der vom Kreistag beschlossenen Richtlinien geschaffen.
 
„In Verbindung mit der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde dem Landkreis durch die Vielzahl der vorgesehenen Maßnahmen ein hoher Konsolidierungswille attestiert.“ erklärte der Erste Beigeordnete Hermann Kostrewa.
 
Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes „ist jedoch analog der Situation im Vorjahr für 2012 mit strengen Auflagen verbunden.“ so Kostrewa weiter. Hierzu gehört, dass freiwillige Leistungen der Höhe nach begrenzt und künftig weiter zu reduzieren sind. Die Einhaltung der geplanten Aufwendungen für Personal ist strikt zu überwachen und durch Maßnahmen zur restriktiven Personalbewirtschaftung zu unterstützen. Für das Haushaltsjahr 2013 ist die Angemessenheit der Kreisumlage erneut zu prüfen.
 
Die Aufsichtsbehörde fordert, dass der Landkreis die nachhaltige Konsolidierung seiner Haushaltswirtschaft fortsetzt und künftig ohne Berücksichtigung von Bedarfszuweisungen zumindest die Darstellung eines strukturell ausgeglichenen Ergebnishaushaltes erreicht.
 
Der Landkreis soll weitere erhebliche Konsolidierungspotentiale dauerhaft erschließen. Eine Möglichkeit wird seitens der Aufsichtsbehörde dabei in der Steigerung der Effizienz bei der Wahrnehmung pflichtiger Aufgaben gesehen.
 

Die Auflagen zum Haushalt 2012 entsprechen im Wesentlichen den Auflagen des Vorjahres und werden in die Haushaltsplanung und das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2013 einfließen.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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