Pressemitteilung Nr. 64/2022, 15.03.2022

Meldeplattform zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Einrichtungen und Unternehmen

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung für meldepflichtige Einrichtungen nach §20a IfSG
 

Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen bis 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie gegen COVID-19 vollständig geimpft oder nachweislich genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Nach Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Beschäftigte ohne entsprechenden Nachweis ab dem 16. März den Gesundheitsämtern melden.

Wird dieser Nachweis nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt muss die jeweilige Einrichtung oder das jeweilige Unternehmen unverzüglich, d.h. innerhalb von zwei Wochen, das Gesundheitsamt des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa darüber  benachrichtigen und diese personenbezogenen Daten der beschäftigten Personen übermitteln. Die Meldung erfolgt in Form einer digitalen Portalmeldung, welches das Land Brandenburg zur Verfügung stellt.

Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine 14-tägige Frist zur Vornahme der Meldungen beinhaltet.

Hier zur Allgemeinverfügung: https://www.lkspn.de/politik/allgemeinverfuegungen.html


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Seite zurück