Pressemitteilung Nr. 81/2022, 31.03.2022

SARS-CoV-2: Verordnung des Landes Brandenburg

Befristete Basismaßnahmen zum Infektionsschutz ab 3. April 2022

Mit Wirkung zum 3. April 2022 erlässt das Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg eine neue Verordnung aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 über befristete Basismaßnahmen zum Infektionsschutz. Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin zu verantwortungsvollem Handeln und dem Einhalten der Hygieneregeln aufgefordert.
Das heißt, es werden nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen angeordnet.

Demnach ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend in geschlossenen Räumen für Besucherinnen und Besucher von medizinischen Einrichtungen, beispielsweise Arztpraxen, Krankenhäusern oder Senioren-/Pflegeheimen sowie Obdachlosenunterkünften und Flüchtlingsunterkünften.

Auch in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs ist für Fahrgäste das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr reicht das Tragen einer OP-Maske/medizinischen Maske aus.
In Schulen gilt für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge hingegen keine Maskenpflicht mehr. Bestehen bleibt aber zum Besuch der Schule eine Testung an drei Tagen in der Woche.
Nicht-immunisierte Kita-Kinder müssen sich mindestens zwei Mal wöchentlichen testen lassen.

Mitarbeitende in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Schulen und Kitas müssen sich an jedem Arbeitstag einer Corona-Testung unterziehen, sofern kein Genesenen- oder vollständiger Impfstatus vorliegt.

Die Verordnung gilt bis einschließlich 30. April 2022.

Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie unter https://corona.brandenburg.de/corona/de.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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