Pressemitteilung Nr. 84/2022, 01.04.2022

Schuleingangsuntersuchung: Pflicht zur Wahrnehmung der Termine

Dringender Hinweis für Eltern vor der Einschulung

Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa verweist auf die weiterhin bestehende Pflicht zur Schuleingangsuntersuchung von Kindern, die zu Beginn des neuen Schuljahres die erste Klasse einer Grundschule im Kreisgebiet besuchen sollen.
In Abstimmung mit dem schulärztlichen Dienst und der Schulleitung der zuständigen Schule werden Termine bei Kinder- und Jugendärzten in der Region vereinbart und diese an die Eltern der künftigen Erstklässler kommuniziert.

In den vergangenen Wochen wurden bereits festgelegte Termin von zahlreichen Eltern nicht wahrgenommen, daher weist der Landkreis noch einmal auf die Bedeutung der Untersuchung für die Fünf- bis Sechsjährigen hin.
Die Einschulungsuntersuchung beinhaltet neben einer körperlichen Untersuchung auch eine Beurteilung des Entwicklungsstandes des Kindes. Daher ist die Untersuchung eine wichtige Voraussetzung zur erfolgreichen Bewältigung des neuen Schulalltags der Kinder.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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