Pressemitteilung Nr. 244/12, 03.09.2012

Sonderlehrgang zum Erwerb des Fischereischeines

Die Untere Naturschutz-, Jagd- und Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße informiert, dass ein Sonderlehrgang gemäß § 17 Absatz 2 Nr. 3 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Sonderlehrgänge zum Erwerb des Fischereischeines (SoLFischV) für Inhaber von an bestimmte Gewässer gebundene Fischereirechte, für Mitglieder einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft und für Mitglieder einer rechtsfähigen und gemeinnützigen Anglervereinigung, die von der Anglervereinigung vorgeschlagen wurden, für den Monat Januar 2013 geplant ist. Der Lehrgang wird an 12 Tagen (einschließlich Wochenende) erfolgen.

Interessenten können umgehend ihren schriftlichen Antrag an den Landkreis Spree-Neiße, Sachgebiet Untere Naturschutz-, Jagd- und Fischereibehörde, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) richten.
 
Die entsprechenden Formulare sind bei der Unteren Naturschutz-, Jagd- und Fischereibehörde des Land­kreises Spree-Neiße in der Dienststelle Forst (Lausitz), Heinrich-Heine-Straße 1 und auf der Internetseite: www.landkreis-spree-neisse.de erhältlich.
 
Dem Antrag ist der Nachweis des eigenen Fischereirechtes, der Mitgliedschaft in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft oder bei Mitgliedern einer rechtsfähigen gemeinnützigen Angelvereinigung der Nachweis der Mitgliedschaft sowie der Nachweis des Vorschlages der Angelvereinigung beizufügen.
 
Weitere Informationen erhalten sie bei der Unteren Naturschutz-, Jagd- und Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz) oder unter der Telefonnummer (03562) 986 17003 oder 17028.
 
Untere Naturschutz-, Jagd- und Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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