Pressemitteilung Nr. 123/2022, 20.05.2022
Afrikanische Schweinepest: Neue Allgemeinverfügung des Landkreises
Anpassung der Restriktionszonen im Norden von Spree-Neiße
Mit Wirkung zum 21. Mai 2022 hat der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen erlassen.
Neu sind der „Schutzkorridor“, welcher sich in der Sperrzone II an der Grenze zu Polen erstreckt, und der „Hochrisikokorridor“, der zwischen dem ASP-Zaun und der Neiße befindet. Vom Schutzkorridor umfasst sind u. a. die Dörfer bzw. Teile der Gemeinden Schenkendöbern, Guben, Jänschwalde/Janšojcev, Forst (Lausitz)/ Baršć (Łužyca), Wiesengrund/Łukojce und Groß Schacksdorf-Simmersdorf.
Aufgehoben werden nun das Kerngebiet Nord und die sogenannte weiße Zone.
Besondere Maßnahmen gelten für Jäger und Landwirte sowohl im nördlichen Gebiet als auch in der weißen Zone und im Kerngebiet des südlichen Restriktionsgebietes.
Die Ernte und die Bodenbearbeitung auf landwirtschaftlichen Flächen mit Mais, Getreide, Raps, Hirse, Sudangras und Sonnenblumen sind mindestens 48 Stunden zuvor bei der Operationszentrale ASP des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa anzuzeigen.
Generell gilt: Werden bei der Ernte tote oder kranke Wildschweine, sogenanntes Fallwild, gefunden, muss dieses unverzüglich gemeldet werden. Ein Fortsetzen der Ernte auf dem betroffenen Feld ist dann vorerst nicht möglich.
Die genannten Anpassungen der Restriktionszonen stellen das Ergebnis der konsequenten Tierseuchenbekämpfung durch Jägerschaft, Landwirte und Tierärzte im Landkreis dar.
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung sowie eine Karte mit den Schutzzonen finden Sie unter www.lkspn.de sowie im Amtsblatt Nr. 20 unter https://www.lkspn.de/aktuelles/aktuelles-landkreis-spree-neisse/amtsblatt.html.
Neu sind der „Schutzkorridor“, welcher sich in der Sperrzone II an der Grenze zu Polen erstreckt, und der „Hochrisikokorridor“, der zwischen dem ASP-Zaun und der Neiße befindet. Vom Schutzkorridor umfasst sind u. a. die Dörfer bzw. Teile der Gemeinden Schenkendöbern, Guben, Jänschwalde/Janšojcev, Forst (Lausitz)/ Baršć (Łužyca), Wiesengrund/Łukojce und Groß Schacksdorf-Simmersdorf.
Aufgehoben werden nun das Kerngebiet Nord und die sogenannte weiße Zone.
Besondere Maßnahmen gelten für Jäger und Landwirte sowohl im nördlichen Gebiet als auch in der weißen Zone und im Kerngebiet des südlichen Restriktionsgebietes.
Die Ernte und die Bodenbearbeitung auf landwirtschaftlichen Flächen mit Mais, Getreide, Raps, Hirse, Sudangras und Sonnenblumen sind mindestens 48 Stunden zuvor bei der Operationszentrale ASP des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa anzuzeigen.
Generell gilt: Werden bei der Ernte tote oder kranke Wildschweine, sogenanntes Fallwild, gefunden, muss dieses unverzüglich gemeldet werden. Ein Fortsetzen der Ernte auf dem betroffenen Feld ist dann vorerst nicht möglich.
Die genannten Anpassungen der Restriktionszonen stellen das Ergebnis der konsequenten Tierseuchenbekämpfung durch Jägerschaft, Landwirte und Tierärzte im Landkreis dar.
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung sowie eine Karte mit den Schutzzonen finden Sie unter www.lkspn.de sowie im Amtsblatt Nr. 20 unter https://www.lkspn.de/aktuelles/aktuelles-landkreis-spree-neisse/amtsblatt.html.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa