Pressemitteilung Nr. 180/2022, 21.07.2022
Landkreis erlässt verschärfte Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs
... für die Städte Spremberg/Grodk und Drebkau/ Drjowk; die Gemeinden Kolkwitz/ Gołkojce und Neuhausen/Spree/Kopańce/Sprjewja, die Gemeinden Wiesengrund/Łukojce und Felixsee/ Feliksowy Jazor des Amtes Döbern-Land/Amt Derbno-kraj sowie auf alle Gemeinden der Ämter Peitz/Picnjo und Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota)
Weil sich die bereits angespannte wasserwirtschaftliche Situation im Einzugsgebiet der Spree durch die sehr hohen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit weiter verschärft hat und eine signifikante Verbesserung aufgrund der prognostizierten anhaltend trockenen und warmen Witterung kurz- bis mittelfristig nicht zu erwarten ist, widerruft der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa die Allgemeinverfügung vom 17.06.2022 zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr. Und erlässt zeitgleich eine neue Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 29 des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa.
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung wird ganztägig untersagt.
Ausnahmen von dieser Allgemeinverfügung können bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden.
Der Gemeingebrauch oberirdischer Gewässer (z. B. das Baden, Tauchen oder Viehtränken) wird durch diese Allgemeinverfügung nicht eingeschränkt.
Das Entnahmeverbot gilt nicht für zugelassene Benutzungen. Sofern die Einschränkung von wasserrechtlichen Erlaubnissen erforderlich wird, ergeht eine gesonderte Anordnung an den Erlaubnisinhaber.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die Untere Wasserbehörde überwacht. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit über entsprechende Bußgelder bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden.
Wie lange dieses Wasserentnahmeverbot aufrechterhalten wird, steht indes noch nicht fest. In Abhängigkeit der meteorologischen Situation wird gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt Brandenburg über die weiteren Schritte entschieden.
Die ausführliche Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite unter www.lkspn.de -> Aktuelles -> Aktuelles aus dem Landkreis -> Amtsblatt Nr. 29 eingesehen werden.
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung wird ganztägig untersagt.
Ausnahmen von dieser Allgemeinverfügung können bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden.
Der Gemeingebrauch oberirdischer Gewässer (z. B. das Baden, Tauchen oder Viehtränken) wird durch diese Allgemeinverfügung nicht eingeschränkt.
Das Entnahmeverbot gilt nicht für zugelassene Benutzungen. Sofern die Einschränkung von wasserrechtlichen Erlaubnissen erforderlich wird, ergeht eine gesonderte Anordnung an den Erlaubnisinhaber.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die Untere Wasserbehörde überwacht. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit über entsprechende Bußgelder bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden.
Wie lange dieses Wasserentnahmeverbot aufrechterhalten wird, steht indes noch nicht fest. In Abhängigkeit der meteorologischen Situation wird gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt Brandenburg über die weiteren Schritte entschieden.
Die ausführliche Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite unter www.lkspn.de -> Aktuelles -> Aktuelles aus dem Landkreis -> Amtsblatt Nr. 29 eingesehen werden.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa