Pressemitteilung Nr. 200/01, 19.10.2001

Schweinepest aufgehoben

Presseerklärung des Landkreises Spree-Neiße zum Schweinepestgeschehen und den Bekämpfungsmaßnahmen im Sperrgebiet und im Beobachtungsgebiet Aufhebung der verfügten Sperrmaßnahmen - Feststellung des Erlöschens von Schweinepest Die verfügten Maßnahmen zur Bekämpfung der Schweinepest im Landkreis Spree-Neiße in Verbindung mit der Bildung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes begründeten sich auf das Vorliegen des klinischen Bildes mit persistierendem fieberhaften, therapieresistentem Krankheitsverlauf, dem labordiagnostischem Nachweis von Schweinepest – Virusantigen mittels der Immunfluoreszenz und dem pathomorphologischem Befund an mehreren Organsystemen. Damit waren alle verbindlichen Grundlagen als Auslösesignal gegeben, das Vorliegen von Schweinepest auf der Grundlage der Schweinepest-Verordnung pflichtgemäß festzustellen. Die damit verbundenen Maßnahmen waren gegen eine Virusausbreitung vom Sperrgehöft ausgerichtet und mussten alle Kontaktmöglichkeiten erfassen, über die eine Erregerverbreitung nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Bildung des Beobachtungsgebietes berücksichtigte besonders die hohe Schweinekonzentration in diesem ausgewiesenen Territorium und die schwerwiegenden Folgen der Weiterverbreitung über möglicherweise ansteckungsverdächtige Schlachtgruppen. Die Durchsetzung der tierseuchenrechtlichen Maßnahmen macht es zur Pflicht, mit ordnungsbehördlichen Vorgehen schnell, wirksam und konsequent auf alle möglichen Gefahren der Seuchenverbreitung zu reagieren. Dabei ist in der Einstiegsphase vorerst das gesamte Ausmaß und das reale Risiko noch nicht messbar, aber es gilt die Prämisse, alle Maßnahmen so auszurichten, dass der höchste Schutzeffekt erreicht werden kann.Parallel laufen feindiagnostische Maßnahmen und Erhebungen zur Ursache des möglichen Erregereintrages in das Seuchenobjekt. Die klinisch diagnostischen Untersuchungen im Sperrgebiet und im Beobachtungsgebiet dienen einer sehr zeitigen Erkennung verdächtiger Tiere, natürlich tragen sie letztendlich auch dazu bei, eine Erregerverbreitung im Zusammenhang mit der Inkubationszeitberücksichtigung auszuschließen. Die durchgeführten klinischen Untersuchungen in Verbindung mit den blutserologischen Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass vom Seuchengehöft keine Erregerverbreitung stattgefunden hat und die Schweinebestände nun wieder als von Schweinepest frei eingestuft werden können. Hinzu kommt, dass eine Erregeranzüchtung aus den Schweinen des Sperrgehöftes sowohl am SVLA Frankfurt/O als auch an der Bundesforschungsanstalt Tübingen, Insel Riems, nicht erfolgte. Somit stützen sich die labordiagnostischen Nachweisführungen vorrangig auf indirekte Methoden, durch die die seuchenhygienischen Maßnahmen im Vollzug ihre Stützung und Rechtfertigung finden, bei denen aber durchaus wissenschaftliche Probleme offen bleiben können bzw. Fragen für zukünftige Schritte aufgeworfen werden. Bei Beachtung aller vorgenannten Zusammenhänge wurde mit Vertretern des Landes- und des Kreiskrisenstabes verantwortet, die Sperrmaßnahmen aufzuheben.


Dr. Olm, Amtstierarzt des Landkreises Spree-Neiße
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