Pressemitteilung Nr. 201/01, 25.10.2001
Nach den Terroranschlägen in den U.S.A.
Beurteilung der Inneren Sicherheit im Landkreis Spree-Neiße Vertreter der Landesregierung Brandenburg mit ihren Fachkräften in den Ministerien und der Polizei äußerten sich in der Vergangenheit mehrfach zur Gefährdung des Landes durch Terroranschläge. Immer wieder wurde dabei betont, dass das Land Brandenburg nicht zu den besonders gefährdeten Regionen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehört. Bedingt durch die geschichtliche Entwicklung sind amerikanische oder britische Militärbasen sowie Einrichtungen zur Pflege des jüdischen Glaubens wie in den alten Bundesländern als mögliche Angriffsziele kaum vorhanden. Diese globale Einschätzung gilt auch für den Landkreis Spree-Neiße. Es besteht kein Grund zur Verbreitung von Panik. Dennoch ist der Katastrophen- und Zivilschutz seit dem 11. September 2001 neu zu bewerten. Sicher wird es in der nächsten Zeit keine grundlegenden Veränderungen im Einsatzprofil der Einheiten des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes geben, doch alle Verantwortungsträger in den Verwaltungen müssen sich der neuen Herausforderung stellen. Der vorhandene Stand der Ausbildung rechtfertigt in jedem Fall die Aussage, dass übertragene Einsatzaufgaben von allen Einheiten erfüllt werden können. Mehrfach geprobt und dabei bewährt hat sich auch das Zusammenwirken unterschiedlichster Helferorganisationen, einschließlich von Organisationen aus dem Nachbarland Polen. Anpassung an neue politische Lage Gegenwärtig werden im Verantwortungsbereich der Kreisverwaltung alle Führungsdokumente für Leitungskräfte im Katastrophen- und Zivilschutz überarbeitet, vervollständigt und der neuen politischen Lage angepasst. Es gilt nicht mehr nur die Betrachtung der „klassischen Katastrophe" Waldbrand, Hochwasser oder Gefahrstoffunfall. Zur Beurteilung oder Bewertung möglicher Gefahrensituationen müssen fachlich untersetzte Entscheidungen vor Ort getroffen werden können. So bildet die Absicherung der Erreichbarkeit aller möglichen Verantwortungsträger der Ämter, amtsfreien Gemeinden, der Kreisverwaltung, der Polizei und des Bundesgrenzschutzes einen Schwerpunkt der vorbeugenden Maßnahmen. Ein erweitertes Bereitschaftssystem wurde z. B. bei den Meldebehörden und im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Kreisverwaltung eingerichtet. Auch die Mitglieder der bestehenden operativen Gruppe des Stabes des Katastrophenschutzes beim Landkreis Spree-Neiße wurden besonders sensibilisiert. Von ihnen wird eine 100%-ige Einsatzbereitschaft erwartet. Ihre Alarmierung ist über Rufempfänger oder Handy möglich. Kritisch muss jedoch bemerkt werden, dass die Ausrüstung und Technik aller Hilfsorganisationen nicht für Einsätze zur Begegnung der gegenwärtig in den U.S.A. auftretenden Gefahren im Zusammenhang mit „biologischen Anschlägen" ausreichend ausgerichtet ist. Diese unbefriedigende Situation kann nur in der Zuständigkeit des Bundes oder der Länder geregelt werden. Die Bereitstellung erforderlicher Technik ist ebenso wie die fachliche Ausbildung und Schulung der Einsatzkräfte notwendig. Welche zusätzlichen Aufgaben dem Landkreis sowie den Ämtern und amtsfreien Gemeinden durch das neu zu erwartende Brand- und Katastrophenschutzgesetz übertragen werden, bleibt abzuwarten. Der Schutz vor atomaren, biologischen oder chemischen Gefahren wird dabei sicher deutliche Beachtung finden. Die Verwaltung des Landkreises wird trotz der veränderten politischen Lage an ihrem Kurs zur Verwaltungsoptimierung festhalten. Nur so können die vorhandenen finanziellen Mittel und personellen Arbeitsmöglichkeiten auf lange Sicht bestmöglich und zielgerichtet zur weiteren Verbesserung des Katastrophen- und Zivilschutzes eingesetzt werden.
Dr. Hans Schönherr, Dezernent I