Pressemitteilung Nr. 220/01, 15.11.2001
"Offener Brief des Landrates an die EinwohnerInnen des Amtes Jänschwalde"
Landkreis Spree-Neiße 15.11.2001 Büro des Landrates Offener Brief des Landrates an die EinwohnerInnen des Amtes Jänschwalde Mit Bedauern nehme ich zur Kenntnis, dass Bürgerinnen und Bürger des Amtes Jänschwalde in unverantwortlicher Weise durch Amtsdirektor und Bürgermeister am 18.11.2001 zum Bürgerentscheid an die Wahlurnen gerufen werden. Sie sollen darüber befinden, ob die Gemeinden des Amtes Jänschwalde und Nachbargemeinden eine amtsfreie Gemeinde bilden sollen. Um welche Nachbargemeinden es sich dabei handelt und ob Nachbargemeinden dies tatsächlich wollen, wird verschwiegen. Nach Auffassung der Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße und des Innenministeriums ist die Durchführung des Bürgerentscheides allein dadurch rechtswidrig, dass die Fragestellung und der Gegenstand der Abstimmung nicht eindeutig benannt sind. Gegen diese Rechtsauffassung der Kreisverwaltung und des Innenministeriums klagen im übrigen die Gemeinden des Amtes Jänschwalde. Das ist aber nur ein Aspekt. Die Landesregierung hat am 11.07.2000 Leitlinien für die Entwicklung der Gemeindestruktur im Land Brandenburg beschlossen. Im Ergebnis dessen wurde das Gemeindereformgesetz - bestehend aus mehreren Artikeln zur Änderung der Gemeindeordnung, der Amtsordnung und des Kommunalwahlgesetzes - am 28.02.2001 durch den Landtag beschlossen und am 16.03.2001 in Kraft gesetzt. Daraus geht hervor, dass eine amtsfreie Gemeinde zur Gewährleistung ihrer Leistungsfähigkeit regelmäßig mindestens 5.000 Einwohner haben muss. Diese Tatsache ist den Verantwortlichen des Amtes Jänschwalde in mehreren Diskussionsrunden mit Vertretern des Innenministeriums und der Kreisverwaltung, in mehreren Schreiben des Innenministeriums und der Kreisverwaltung und ebenso in einem persönlichen Gespräch mit dem Innenminister deutlich gemacht worden. Da das Amt Jänschwalde zur Zeit 2.810 Einwohner hat, wird eine amtsfreie Gemeinde nicht genehmigt werden. Obwohl man das in dieser Deutlichkeit weiß, lässt der Amtsdirektor die Wählerinnen und Wähler darüber abstimmen. Dagegen werden Gespräche mit dem Amt Peitz und der Kreisverwaltung zur Suche genehmigungsfähiger Strukturen abgelehnt. Ich halte dies für unverantwortlich. Zwangsläufig wird dieses Verhalten zu Enttäuschungen bei den Einwohnern führen und zur Politikverdrossenheit beitragen. Ich halte es für bedenklich, dass dies die Initiatoren der Bürgerentscheide billigend in Kauf nehmen. Dieter Friese Landrat des Landkreises Spree-Neiße